Silvester im Kreis Mettmann Feuerlöscher und Löschdecke sollten immer griffbereit sein

Kreis Mettmann · Der Verband „Haus & Grund“ gibt Tipps für einen möglichst problemlosen Jahreswechsel. So können Sachschäden einfach vorgebeugt werden.

Raketen und Böller richten mitunter großen Schaden an. Mit etwas Vorbereitung lässt sich den größten Gefahren aber vorbeugen.

Foto: dpa/Patrick Pleul

(Red) Der Eigentümer-Verband „Haus & Grund“ Hilden mit Sitz am Nové-Mesto-Platz rät ebenso wie der Landesverband Rheinland/Westfalen allen Haus- und Wohnungseigentümern zur Vorsicht an Silvester.

„Nicht nur Fenster sollten in der Silvesternacht zu bleiben“, heißt es in einer Pressemitteilung. „Auch Dachluken, Balkon- und Terrassentüren sind nicht zu vergessen, damit keine Feuerwerkskörper eindringen und Schäden verursachen können“, erinnert Landesverbandspräsident Konrad Adenauer. Er empfiehlt außerdem vor dem Silvesterabend einen prüfenden Blick auf Terrasse und Balkon zu werfen: „Alle brennbaren Gegenstände sollte man von Terrasse und Balkon entfernen. Denken Sie frühzeitig daran, denn oft sind ja schon ein paar Stunden vor Mitternacht einzelne Feuerwerkskörper in der Luft.“

Trotz aller guten Vorbereitung ist es dem Verband zufolge zusätzlich noch ratsam, sich auf den Fall vorzubereiten, dass doch etwas passiert: „Einen Feuerlöscher und eine Löschdecke sollte man sowieso immer zuhause haben und an Silvester auch griffbereit halten“, sagt Verbandsdirektor Erik Uwe Amaya von Haus & Grund Rheinland Westfalen. Eventuelle Schäden durch Feuerwerkskörper an Dach oder Fassade bezahle die Wohngebäudeversicherung.

Für beschädigten Hausrat springt die Hausratsversicherung ein

Für beschädigten Hausrat springe die Hausratsversicherung ein. Lasse sich ein Verursacher ermitteln, müsse allerdings dessen Haftpflichtversicherung zahlen: „Wer keine Haftpflichtversicherung hat, zahlt den entstandenen Schaden selbst“, warnt Amaya. Der Volljurist rät grundsätzlich zu größter Vorsicht im Umgang mit gefährlichem Feuerwerk: „Nach einem Feuer in der Wohnung drohen nicht nur Schadensersatzansprüche, sondern zusätzlich auch strafrechtliche Konsequenzen. Das gilt vor allem dann, wenn Personen verletzt oder andere Gebäude beschädigt werden“, gibt Amaya zu bedenken.

Wer sich das Feuerwerken an Silvester trotzdem nicht nehmen lassen möchte, den erwarten an Neujahr in jedem Fall die Aufräumarbeiten: „Reste von Böllern und Feuerwerkskörpern auf dem Bürgersteig müssen wegen der Verletzungsgefahr umgehend beseitigt werden“, mahnt Amaya.

(rie)