Falsche Schadenssumme: Versicherungsschutz erlischt
Celle (dpa/tmn) - Vorsätzlich falsche Angaben zur Schadenssumme können den Versicherungsschutz kosten. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Celle hervor.
Nach Auffassung des Gerichts handelt die Versicherung nicht rechtswidrig, wenn sie sich weigert, auch nur einen Cent zu zahlen, weil der Versicherte bewusst einen überhöhten Schadensbetrag genannt hat (Aktenzeichen: 8 U 86/09). Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage eines Hauseigentümers ab. Der Kläger hatte nach einem Wasserschaden auch Rechnungen für Sanierungsmaßnahmen eingereicht, die nicht vom Wasserschaden verursacht waren.
Als die Versicherung dies bemerkte, verweigerte sie die Zahlung der gesamten Schadenssumme in Höhe von knapp 12 000 Euro. Das OLG gab ihr Recht. Wer arglistig täusche, verliere nicht nur den Anspruch auf den zu Unrecht geltend gemachten Anspruch, sondern sämtliche Ansprüche.