Fehlerhafte Überweisung: Saftige Bankgebühren ohne Erfolgsgarantie
Wer sich beim Online-Banking vertippt, der muss für finanzielle Schäden selber geradestehen. Ersucht man die Bank wegen einer fehlerhaften Überweisung um Hilfe, können saftige Gebühren entstehen — selbst dann, wenn man sein Geld nicht wieder sieht.
Düsseldorf. 1.222 statt gewollter 12,22 Euro — wer bei einer Überweisung versehentlich ein Komma vergisst, die Kommastelle verwechselt oder einen Zahlendreher bei der Kontonummer anrichtet, dem wird der falsche Betrag abgebucht oder ein unbekannter Empfänger wird beglückt. Der Bank ist das zunächst egal.
Denn seit Ende 2009 müssen die Institute weder die Kontonummer des Empfängers mit dessen Namen abgleichen noch falsch gebuchtes Geld zurückholen. So will es die neue EU-Zahlungsrichtlinie, um die Geschwindigkeit von Überweisungen zu beschleunigen.
Doch nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird: Viele Geldinstitute zeigen sich im Ernstfall hilfsbereit und versuchen, falsch überwiesenes Geld ihrer Kunden zurückzuholen. Die Gebühren für diesen Service sind teils deftig — und zumeist auch dann fällig, wenn das Geld verloren ist. Dieses ernüchternde Ergebnis förderte jetzt eine Umfrage der Verbraucherzentrale NRW bei 14 Geldhäusern zu tage.
Bei der Rückholaktion ist Eile geboten. Banken versuchen mit Hilfe eines sogenannten „Überweisungs-Rückrufs“ oder „Überweisungs-Widerrufs“ fehlgeleitete Transaktionen zu stoppen. „Dies geht allerdings nur so lange, wie das Geld noch nicht auf dem Empfängerkonto gelandet ist“, erklärt Georg Tryba von der Verbraucherzentrale NRW. Bei einer Überweisung innerhalb eines Instituts ist die Chance auf Rückholung sehr gering, denn solche Transaktionen werden direkt verbucht.
Weitaus länger steht das Zeitfenster offen, wenn das Geld zur Konkurrenz fließt. Dann wandert es in der Regel erst auf ein Sammelkonto der eigenen Bank. Von dort fließt es auf ein Sammelkonto der Empfängerbank, die es schließlich auf dem Konto des Empfängers verbucht. „Bei der Sparda Bank West sind ab Freitag 18 Uhr bis zu 2,5 Tage drin, um das Missgeschick zu korrigieren“, berichtet Tryba. Meist jedoch, so die Auskunft vieler Banken, bleiben dazu nur drei bis 24 Stunden.
Die Verbraucherzentrale rät deshalb allen Bankkunden, den Widerruf so schnell wie möglich zu starten. Um auf ein solches Malheur vorbereitet zu sein, sei es zudem sinnvoll, etwaige Fristen bei der Hausbank zu erfragen.
Wichtig: Alle Banken, die an der Umfrage teilgenommen haben, kassieren für den Rückruf-Service Gebühren. „In der Regel fallen fünf bis zehn Euro an“, fasst Tryba zusammen. Weniger verständlich sind nach Ansicht des Verbrauchschützers Gebührensätze wie die der Pax Bank, die bis zu 30 Euro berechnet oder der Volksbank Eisenberg, die die Gebührenschraube bis auf 45 Euro anzieht.
Bei der Sparda Bank West fallen bei Auslandsüberweisungen 35 Euro an, zuzüglich fremde Auslagen und Provisionen. Die Folge: Bei kleineren Überweisungssummen lohnt sich der Hilferuf oft nicht. Zumal bei elf der 14 Institute die Gebühr auch dann fällig wird, wenn die Überweisung nicht mehr zurückgeholt werden kann.
Tipps: ING-Diba, die Sparkasse Köln-Bonn und die Ziraatbank kassieren nur dann Gebühren, wenn die Rückhol-Mission von Erfolg gekrönt ist. Besonders kundenfreundlich und zur Nachahmung empfohlen ist ein spezieller Online-Service der Sparda Bank West: Wer nach Absendung des Geldes den Fehler bemerkt, hat bis zu 30 Minuten Zeit, die Überweisung selbst am PC zu löschen — und zahlt dafür nichts.
Beim Rest des Testfeldes braucht es zwingend den Kontakt zur Bank. Deren Hilfe endet jedoch, wenn die falsche Überweisung das Empfängerkonto erreicht hat. Rückt der Kontoinhaber das Geld nicht freiwillig heraus, bleibt nur der Rechtsweg: eine Klage auf unrechtmäßige Bereicherung.