Finanzamt an Kosten für Gartenarbeit beteiligen
Berlin (dpa/mn) - Gartenarbeit kann teuer sein - besonders wenn Expertenhilfe in Anspruch genommen wird. Eigenheimbesitzer haben die Möglichkeit, einen Teil der dabei entstandenen Kosten von der Steuer abzusetzen, erklärt die Eigentümergemeinschaft Haus & Grund.
Ausgaben für sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerker würden vom Finanzamt anerkannt, teilt die Eigentümergemeinschaft mit. Haushaltsnahe Dienstleistungen wie Heckenschneiden, Beetpflege oder Rasenmähen könnten in Höhe von bis zu 4000 Euro pro Jahr von der Steuerschuld abgezogen werden. Handwerkerleistungen würden in Höhe von bis zu 1200 Euro anerkannt. Voraussetzung sei aber, dass die Kosten mit einer Rechnung nachgewiesen werden und nicht bar, sondern per Überweisung bezahlt worden sind, erläutern die Experten.