Finanzamt muss Angaben ohne Unterschrift beachten
Neustadt/Weinstraße (dpa/tmn) - Das Finanzamt muss Angaben beachten, die in einer nicht ordnungsgemäß unterschriebenen Einkommensteuererklärung stehen. Das geht aus einem Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz in Neustadt/Weinstraße hervor.
In jedem Fall müsse das Finanzamt prüfen, ob eine Änderung des Einkommensteuerbescheids gewollt sei. Denn dieser Antrag sei weder an eine Frist noch an Formvorschriften gebunden (Aktenzeichen: 5 K 2680/09). Das Gericht gab damit der Klage einer Steuerpflichtigen statt. Das Finanzamt hatte für das Jahr 2007 einen Steuerbescheid erlassen, der auf geschätzten Zahlen beruhte, denn die Klägerin hatte ihre Steuererklärung nicht rechtzeitig abgegeben. Das holte sie dann zwar nach. Die in elektronischer Form übermittelte Erklärung war aber nicht ordnungsgemäß unterschrieben. Daher wertete sie das Finanzamt als unbeachtlich. Das Finanzgericht hatte gegen diese Verfahrensweise jedoch Bedenken.