Falsches Existenzminimum Finanzgericht bemängelt Berechnung der Kinderfreibeträge

Hannover (dpa) - Aus Sicht des niedersächsischen Finanzgerichts sind die Kinderfreibeträge der Bundesregierung 2014 zu niedrig gewesen. Und nicht nur das: Auch die Art und Weise, wie die Bundesregierung die Freibeträge berechnet, ist für die Richter verfassungswidrig.

Foto: dpa

Nun ist das Bundesverfassungsgericht am Zug. Doch worum geht es genau?

Was ist der Kinderfreibetrag?

Mit dem Kinderfreibetrag soll den Eltern ein bestimmter Teil des Einkommens steuerfrei belassen werden, um das Existenzminimum ihrer Kinder abzusichern. Aktuell liegt dieser Kinderfreibetrag im Jahr bei 2304 Euro pro Elternteil. „Der Kinderfreibetrag wird im Rahmen der Einkommensteuererklärung berücksichtigt“, erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Fällt die Steuerersparnis geringer aus als das erhaltene Kindergeld, wird der Kinderfreibetrag nicht berücksichtigt.

Worum ging es in der Verhandlung?

In regelmäßigen Abständen legt die Bundesregierung die neuen steuerlichen Freibeträge für Erwachsene und Kinder fest. Für 2014 sah der sogenannte Existenzminimumbericht vor, dass der sächliche Kinderfreibetrag bei 4440 Euro pro Kind, also bei 2220 Euro pro Elternteil liegen sollte. „Diese Ankündigung hat der Gesetzgeber jedoch nicht umgesetzt“, heißt es beim niedersächsischen Finanzgericht. „Die Kinderfreibeträge sind vielmehr erst ab dem Veranlagungszeitraum 2015 angehoben worden.“ Der Betrag blieb im Jahr 2014 bei 4368 Euro und damit unter den eigenen Vorgaben. Eine Mutter von zwei Kindern im Alter von damals 16 und 21 Jahren hat dagegen geklagt. Ihr seien im Jahr 2014 dadurch insgesamt 820 Euro an Steuervergünstigungen verloren gegangen.

Worum ging es noch?

Das Gericht hat am Freitag deutlich gemacht, dass diese Frage nur einen kleinen Aspekt der gesamten Klage darstellt. Für Richterin Georgia Gascard ging es um viel mehr: Aus Sicht des Gerichts ist die Art und Weise, wie die Bundesregierung die Kinderfreibeträge berechnet, verfassungswidrig.

Wie begründet das Gericht diese Meinung?

Das steuerliche Existenzminimum gilt einheitlich für alle Kinder, egal wie alt sie sind. Und es liegt zum Teil deutlich unter den Beträgen, die Eltern für ihre Kinder im Sozialhilfefall ausgezahlt bekämen. Die Sozialhilfe wird aber nach dem Alter der Kinder gestaffelt gezahlt. Diese Ungleichbehandlung ist aus Sicht des Finanzgerichts verfassungswidrig.

Wie geht es nun weiter?

Die Klage wird nun zur endgültigen Entscheidung dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. „Bis dort eine Entscheidung gefällt wird, können drei oder vier Jahre vergehen“, sagte Finanzgerichtssprecher Jörg Grune. Die Karlsruher Richter könnten die Klage sogar ablehnen, das gilt aber als unwahrscheinlich.

Sollte auch das Bundesverfassungsgericht im Sinne der Klägerin entscheiden, gibt es zwei Möglichkeiten: Die wahrscheinlichste wäre, dass sie der Bundesregierung eine Frist einräumen, innerhalb derer sie die verfassungswidrigen Punkte ausbessern muss. „Es könnte aber auch sein, dass das Gericht der Bundesregierung eine Nachzahlung der Steuerfreibeträge auferlegt“, sagt Klägerin Reina Becker.