Finanztipps gegen Geld - Honorarberater arbeiten meist unabhängig
Berlin (dpa/tmn) - Bei der Vielzahl von Angeboten schwirrt dem Anleger leicht der Kopf. Orientierung können Honorarberater bieten. Sie beraten unabhängig von Banken, verlangen aber teilweise hohe Stundensätze.
Ihre Ausbildung ist nicht gesetzlich geregelt.
Investmentfonds, Lebensversicherungen, Aktien oder Festgeld - wer sein Geld gewinnbringend anlegen möchte, hat die Qual der Wahl. Viele Verbraucher wenden sich für eine Beratung an ihre Hausbank. Selten wählen sie einen von Instituten unabhängigen Berater. Denn dessen Arbeit kostet meist mehrere hundert Euro. Das Geld kann aber durchaus gut investiert sein - und möglicherweise spart der Kunde gegenüber dem herkömmlichen Bankberater sogar Geld.
Honorarberater erhielten keine Provisionen von Finanzinstituten, sondern würden von ihren Kunden entlohnt, erklärt Karl Matthäus Schmidt den Unterschied zu Bankberatern. Sie würden - wie Anwälte und Steuerberater auch - für ihre Dienste bezahlt. Das ermögliche es ihnen, wirklich im Sinne des Kunden zu entscheiden. „Die Anleger erhalten das für sie beste und kostengünstigste Produkt und nicht das, mit dem die meisten Provisionen verdient werden“, sagt der Vorsitzende des Berufsverbands Deutscher Honorarberater (BVDH) und Chef der Berliner Quirin Bank.
„Es gibt ja keine kostenlose Beratung“, sagt auch Thomas Wegner, Vorstandsmitglied des Bundesverbands der Versicherungsberater aus Freiburg. Kunden hätten bei Beratungen in einer Bank oder bei einer Versicherung lediglich den Eindruck, dass sie kein Geld für die Informationen, sondern nur für das Produkt zahlen müssten. „Der Berater ist hier im Grunde ein Vermittler, er muss den Anleger sehr motivieren, einen Vertrag abzuschließen.“ Er lebe von der Provision, die beim Abschluss fällig werde. Die Kosten seien für den Kunden aber wenig transparent, versteckten sich in Gebühren, die automatisch abgezogen würden.
Das Berufsbild des Honorarberaters ist schwammig, ausführliche gesetzliche Regeln zu seiner Ausbildung gibt es nicht, auch Vorschriften zu Stundensätzen fehlen. „Spezielle Kontrollvorschriften für Honorarberater gibt es derzeit noch nicht“, sagt Schmidt. Arbeite der Experte für eine Bank oder ein Wertpapier-Dienstleistungsunternehmen, werde er von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geprüft. „Für die freien Berater sind die Gewerbeaufsichtsämter beziehungsweise die Industrie- und Handelskammern zuständig“, sagt Schmidt. Erst seit diesem Jahr würden hier Mindestanforderungen an Qualifikation und Zuverlässigkeit gelten. Weitergehende Vorschriften werden derzeit im Bundestag beraten.
Experten empfehlen Verbrauchern, dem Berater Fragen zu stellen. Der Kunde solle mit dem Anbieter den Beratungsbedarf klären und einen Kostenvoranschlag verlangen, empfiehlt Ariane Lauenburg von Stiftung Warentest in Berlin. „Lassen Sie den Berater unterschreiben, dass er möglichst keine Vergütungen von Dritten nimmt und alle Provisionen offenlegt, die sich nicht vermeiden lassen.“ Beratungen böten neben Selbstständigen auch Verbraucherzentralen an, sagt Lauenburg.
Der Kunde sollte einen Berater offen fragen, womit er sein Geld verdiene, rät Schmidt. „Was kostet mich ein bestimmtes Fondsprodukt? Verdienen Sie daran, dass Sie mir bestimmte Produkte verkaufen?“ seien Punkte, die selbstverständlich geklärt werden müssten. „Um sich selbst zu schützen, sollte der Kunde darauf achten, dass der Berater keinen Vertrieben oder Pools angeschlossen ist“, rät auch Wegner. In Pools organisieren sich Makler und Vermittler, die Institutionen hätten meist Verträge mit bestimmten Anbietern geschlossen, so dass die Kunden auch hier nicht unabhängig beraten würden.
Darüber hinaus könne natürlich die Berufserfahrung Aufschluss über die Kompetenz des Beraters geben, sagt Helmut Weigt vom Finanzplaner Deutschland Bundesverband in Mainz. „Je länger jemand in diesem Beruf tätig ist und das auch hauptberuflich“, umso besser. Eine Berufsausbildung oder ein Studium im Finanzbereich sowie entsprechende Weiterbildungen seien weitere Belege für die Kompetenz. Wichtig sei auch der Nachweis, dass ein Berater eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abgeschlossen habe. Die zahle, wenn er falsch beraten habe. „Das ist ein Zeichen, dass der Berater verantwortungsbewusst ist“.
Die Honorare betreffend habe ein Berater im Grunde drei Möglichkeiten, seine Arbeit zu berechnen, erklärt Wegner. Zum einen könne er dem Kunden seinen tatsächlichen Zeitaufwand in Rechnung stellen. Auch könne er mit dem Klienten ein Pauschalhonorar, etwa für eine Erstberatung abmachen. Die dritte Variante: „Es wird auf das betreute Vermögen ein prozentualer Satz vereinbart.“ Üblich sei ein Satz von einem halben bis zwei Prozent des Vermögens.
Der Kunde müsse zwischen der Beratungs- und der Vermittlungsleistung differenzieren, sagt Weigt. Beauftrage der Kunde seinen Berater, ihn nicht nur zu informieren, sondern auch Fonds für ihn zu kaufen, fielen erneut Kosten an.