Poststreik entschuldigt keine verspätete Vertragskündigung
Mainz (dpa/tmn) - An vielen Türen klingelt heute kein Postbote. Verdi hat einige tausend Briefträger zu Warnstreiks aufgerufen. Millionen Briefe kommen deshalb später an. Wer dringend eine Kündigung, etwa für seinen Handyvertrag, verschicken wollte, hat ein Problem.
Ein Poststreik zählt nicht als Entschuldigung, wenn die Kündigung eines Vertrags zu spät eingeht. Kunden können also nicht der Post die Schuld zuschieben, wenn sie wegen eines Streiks eine Frist verpassen - etwa für das Kündigen eines Handyvertrags. „Eine Kündigung ist nur dann wirksam, wenn sie auch eingegangen ist“, sagt der Jurist Christian Gollner von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Egal, ob Streik oder nicht, ich habe keine Möglichkeit, die Post haftbar zu machen für den verspäteten Zugang.“
Schon am frühen Morgen haben am Mittwoch (14. April) Hunderte Briefträger zu streiken begonnen. Es ist damit zu rechnen, dass Millionen von Briefen und Paketen deshalb nicht zugestellt werden. Nach Verdi-Angaben sollen Zusteller in 17 Städten und Regionen die Arbeit niederlegen.
Betroffene können nur hoffen, dass eine Firma kulant genug ist und die Kündigung trotzdem gelten lässt, meint Gollner. Einen rechtlichen Anspruch darauf hätten Kunden aber nicht. Alternativ bietet es sich an, eine Kündigung per Fax zu versenden und die Sendebestätigung auszudrucken - sofern nicht per Gesetz oder in den Vertragsbedingungen eine Schriftform für die Kündigung vorgeschrieben ist.