Was es beim Neuwagenkauf zu beachten gilt

Damit die Investition nicht teurer wird als geplant — Tipps rund um Auswahl, Mängel und Garantie.

Düsseldorf. Jetzt packen auch die Autofahrer Frühlingsgefühle: In keiner Jahreszeit werden so viele Neuwagen verkauft wie jetzt. Aber lassen Sie sich beim Erwerb des Traumautos nicht unüberlegt verführen — das sind die wichtigsten Tipps rund um Auswahl, Kauf und Garantie.

Ein Neuwagen muss nicht gerade gebaut sein. „Neu“ heißt, dass das Modell unverändert gebaut wird, es durch eine Standzeit nicht zu Mängeln kommt und das von Ihnen gekaufte Fahrzeug vor höchstens zwölf Monaten die Fabrik verlassen hat. Ist das Fahrzeug älter, kann der Käufer den Wagen zurückgeben oder einen Rabatt verlangen.

Dann gilt Ihr Widerrufsrecht von zwei Wochen nicht nur für die Finanzierung, sondern für den gesamten Kauf. Verbindliche Liefertermine garantiert kaum ein Händler. Der „unverbindliche“ Termin sollte im Vertrag stehen. Haben Sie das Auto sechs Wochen nach dem Termin noch nicht?

Schriftlich eine Frist von zwei Wochen setzen. Danach können Sie vom Vertrag zurücktreten. Kaufpreis bleibt Kaufpreis — wenn zwischen Bestellung und Lieferung weniger als vier Monate liegen. Ist der Zeitraum länger, kann der Händler den neuen, höheren Preis verlangen, wenn das im Vertrag steht.

Sie dürfen natürlich ein mangelfreies Fahrzeug verlangen. Aber der Käufer muss sich erst einmal darauf einlassen, dass der Verkäufer einen Schaden beseitigt. Bei einem Mangel können Sie „Nacherfüllung“ verlangen. Laut gesetzlicher Sachmängelhaftung haben Sie Anspruch auf kostenlose Reparatur.

Dann können Sie Preisminderung verlangen oder nach entsprechender Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten. Tritt ein Autokäufer vom Kaufvertrag zurück, weil das Fahrzeug Mängel hat, muss er dem Verkäufer dennoch einen Wertersatz für die zwischenzeitliche Nutzung des Fahrzeugs bezahlen.

Neufahrzeuge haben eine Hersteller-Garantie — bis zu acht Jahre gewähren manche Firmen bereits. Aber Achtung: Haben Sie die vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungsarbeiten nicht durchführen lassen, erlischt meist die Garantie.