Mitgehangen, mitgefangen - Bei Genussscheinen haften auch Anleger
Stuttgart (dpa/tmn) - Genussscheine bieten Anlegern oft hohe Zinsen. Mit fünf Prozent und mehr erscheinen solche Papiere vielen Verbraucher in Zeiten niedriger Zinsen verlockend. Dabei haben sie einen entscheidenden Haken.
Bei Genussscheinen mit hohen Zinsversprechen sind Kleinanleger besser vorsichtig. „Sie sollten lieber die Finger davon lassen“, rät Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart. „Denn der Zins wird nur gezahlt, wenn es der Gewinn auch zulässt.“
Genussscheine sind eine Mischung aus Anleihen und Aktien. Anleger haben Anspruch auf Rückzahlung des Nominalwertes - ähnlich wie bei Anleihen. Zugleich haben Verbraucher auch das Recht, am Gewinn teilzuhaben - ähnlich wie bei Aktien. Das Problem: „Sie nehmen in der Regel auch am Verlust teil“, sagt Nauhauser.
Ein Beispiel: Ein Anleger hat 10 000 Euro investiert. Die Firma, deren Genussschein er gekauft hat, erwirtschaftet einen Verlust von zehn Prozent. Das heißt, der Wert der Einlage verringert sich ebenfalls um zehn Prozent. Der Anleger verliert 1000 Euro.
Ein weiterer Haken: Anders als bei Aktien haben Anleger bei Genussscheinen kein Mitspracherecht. „Sie werden zwar am unternehmerischen Risiko beteiligt, können aber nicht mitreden“, erläutert Nauhauser. Daher lassen Kleinanleger von diesen Papieren besser die Finger. „Investieren Sie lieber in einen breit streuenden Aktienfonds“, empfiehlt Nauhauser. „Da ist das Risiko geringer.“