Flüchtlinge dürfen in Verein beitragsfrei aufgenommen werden
Berlin (dpa/tmn) - Vereine müssen sich nicht um ihre Gemeinnützigkeit sorgen, wenn sie Flüchtlingen beitragsfrei eine Mitgliedschaft ermöglichen. Darauf einigten sich die 16 Finanzminister und -senatoren der Länder.
Das gilt auch, wenn die Beitragsfreiheit nicht in der Satzung geregelt ist.
Zum Hintergrund: Der Staat fördert die Arbeit der gemeinnützigen Vereine durch weitreichende steuerliche Vergünstigungen. Ein Verlust dieser Vergünstigungen kann für den Verein schwerwiegende Folgen haben. Ermöglicht der Verein einem Flüchtling eine beitragsfreie Mitgliedschaft, muss er jedoch nicht um den Verlust seiner Gemeinnützigkeit und der damit einhergehenden steuerlichen Privilegien fürchten:
Auch wenn die aktuellen Satzungsbestimmungen oder Beitragsordnungen keinerlei Befreiungen der Mitglieder von Beitragszahlungen zulassen, bleibt die beitragsfreie Aufnahme von Flüchtlingen ohne Folgen für die Gemeinnützigkeit.
Zudem wurden weitere Regelungen wie der vereinfachte Spendennachweis erlassen, um das Engagement privater Spender und Hilfsorganisationen für Flüchtlinge zu unterstützen. Das teilte Constanze Grüning vom Bund der Steuerzahler mit. Die Vereinfachungen sind in dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 22. September 2015 zusammengefasst, erklärt der Steuerzahlerbund.
Eine der darin vorgesehenen Erleichterungen für Vereine besagt, dass vorhandene Mittel zur unmittelbaren Unterstützung von Flüchtlingen verwendet werden können, wenn diese keiner anderweitigen Zweckbindung unterliegen.