Frisch Verheiratete sollten Steuerklasse festlegen

Berlin (dpa/tmn) - Ehepaare, die in diesem Jahr geheiratet haben, sollten sich bald für ihre Steuerklassen entscheiden. Darauf weist der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine in Berlin hin.

Der Eintrag auf der Steuerkarte sollte noch vor dem 31. Dezember erfolgen. Zuständig dafür sei das Finanzamt am Wohnsitz. Verheiratete könnten zwischen verschiedenen Steuerklassenkombinationen wählen. Bei gleich verdienenden Partnern sei es am günstigsten, wenn beide die Steuerklasse IV erhielten. Bei großen Gehaltsunterschieden sei meist die Kombination der Klassen III und V sinnvoll. Der Ehegatte, der mehr als 60 Prozent des gemeinsamen Brutto-Einkommens bezieht, zahle mit der Steuerklasse III die geringsten Lohnsteuern. Der Partner müsse dafür mit der Steuerklasse V einen relativ hohen monatlichen Lohnsteuerabzug in Kauf nehmen.