Gericht: Rodler müssen selbst für Sicherheit sorgen

Hamm (dpa) - Augen auf bei der Wahl der geeigneten Piste: Wer im Winter auf einer öffentlichen Wiese in seiner Stadt oder seinem Dorf rodelt, muss selbst auf seine Sicherheit achten.

Die Stadt sei nicht verpflichtet, auf gefährliche Stellen hinzuweisen oder potenziell gefährliche Rodelpisten zu sperren, entschied das Oberlandesgericht Hamm in einem am Montag (6. Dezember) veröffentlichten Urteil (Aktenzeichen: I-9 U 81/10). Ein Rodler hatte die Stadt Bochum auf Schadenersatz verklagt, weil er beim Schlittenfahren im Stadtpark über einen Mauerabsatz gestürzt war. Die Richter wiesen die Klage mit der Begründung ab, dass das Gelände als Park und nicht als Piste konzipiert sei. Der Kläger hätte den Hang selbst prüfen müssen.

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Urteil des 9. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 03.09.2010, Aktenzeichen I-9 U 81/10.