Die Stadt sei nicht verpflichtet, auf gefährliche Stellen hinzuweisen oder potenziell gefährliche Rodelpisten zu sperren, entschied das Oberlandesgericht Hamm in einem am Montag (6. Dezember) veröffentlichten Urteil (Aktenzeichen: I-9 U 81/10). Ein Rodler hatte die Stadt Bochum auf Schadenersatz verklagt, weil er beim Schlittenfahren im Stadtpark über einen Mauerabsatz gestürzt war. Die Richter wiesen die Klage mit der Begründung ab, dass das Gelände als Park und nicht als Piste konzipiert sei. Der Kläger hätte den Hang selbst prüfen müssen.
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Urteil des 9. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 03.09.2010, Aktenzeichen I-9 U 81/10.