Grundfreibetrag bei Pfändungsschutzkonto erhöhen

Leipzig (dpa/tmn) - Schuldner können den Grundfreibetrag auf ihrem Pfändungsschutzkonto erhöhen. Vielen Kontoinhabern sei das nicht bewusst, erklärt die Verbraucherzentrale Sachsen.

Sei ein Schuldner zum Beispiel unterhaltspflichtig, steige der Grundfreibetrag von rund 985 Euro auf fast 1356 Euro. Für jede weitere unterhaltsberechtigte Person erhöhe sich der Freibetrag um rund 207 Euro. Inhaber des Pfändungsschutzkontos müssten aber selbst dafür sorgen, dass ihnen dieser erhöhte Freibetrag zugestanden werde. Sie müssten dafür bei der Familienkasse oder dem Sozialamt entsprechende Bescheinigungen beantragen und diese dann der Bank vorlegen.