Für Goldbarren wird keine Mehrwertsteuer fällig
Berlin (dpa/tmn) - Gold ist nicht gleich Gold. Für sogenanntes Anlagegold wird in Deutschland keine Mehrwertsteuer fällig. Darauf weist der Bundesverband deutscher Banken in Berlin hin.
Als Anlagegold gelten die handelsüblichen Goldbarren sowie Goldmünzen, die nach dem Jahr 1800 geprägt wurden, gesetzliche Zahlungsmittel sind oder waren und deren Marktpreis sich im Wesentlichen nach ihrem Goldgehalt bestimmt.
Beim Kauf von Goldmedaillen, Goldschmuck und historischen Goldmünzen, deren Wert sich nach der Seltenheit und nicht nach dem Goldwert richtet, fällt dagegen Mehrwertsteuer an. Ist der Preis einer historischen Goldmünze höher als der 2,5-fache Goldwert, gilt der ermäßigte Mehrwertsteuersatz, ansonsten die volle Mehrwertsteuer.
Handelsübliche moderne Goldmünzen wie beispielsweise der Eagle aus den USA, der Maple Leaf aus Kanada oder die englische Britannia gibt es oft in unterschiedlichen Stückelungen von etwa einer Zehntel Unze bis zu einer vollen Unze Gold. Wer möglichst viel Gold für sein Geld erhalten möchte, sollte die größeren Stückelungen wählen. Denn für kleine Münzen sind die Herstellungskosten und damit die Preise höher. Das gilt auch für Goldbarren.