Riester-Vertrag einmal im Jahr prüfen
Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Riester-Sparer sollten einmal im Jahr prüfen, ob sie die Förderbedingungen noch erfüllen. Der Grund: Viele Änderungen können sich auf die Höhe der Sparraten und der Zulagen auswirken.
Wer zum Beispiel eine Gehaltserhöhung bekommt, muss mehr in den Vertrag einzahlen - andernfalls muss er gewährte Zulagen später möglicherweise zurückzahlen. Darauf weist die Aktion „Finanzwissen für alle“ der Fondsgesellschaften hin.
Umgekehrt sinkt die vom Staat vorausgesetzte Höhe der Sparrate, wenn zeitweise weniger Einkommen vorhanden ist - etwa durch den Verlust des Arbeitsplatzes. Sparer sollten dem Anbieter ihres Riester-Vertrags auch die Geburt eines Kindes oder den Wegfall des Kindergeldes mitteilen, denn beides hat Auswirkungen auf den staatlichen Kinderzuschuss bei Riester.
Grundsätzlich können sich Verbraucher viel Arbeit sparen, wenn sie einen Dauerzulagenantrag stellen. Er ermächtigt den Riester-Anbieter, für die kommenden Jahre das Geld bei der staatlichen Zulagenstelle zu beantragen. Wer keinen Dauerzulagenantrag erteilt hat, muss die Riesterzulage innerhalb von zwei Jahren beantragen, ansonsten verfällt sie. Für dieses Jahr bedeutet das: Bis 31. Dezember 2012 können Sparer noch die Zulage für 2010 beantragen. Wer diese Frist versäumt, bekommt für 2010 keine Zulage mehr.