Wichtig zu wissen: In gewissen Punkten gelten für Immobilienfonds andere Regeln als für Aktien- oder Rentenfonds. Für Neuanleger gilt bei Immobilienfonds eine zweijährige Mindesthaltefrist. Auch müssen sie eine Kündigungsfrist von zwölf Monaten einhalten - wobei sie bereits innerhalb der zweijährigen Mindesthaltefrist kündigen können.
In der Regel können Anteile aber an den Börsen auch kurzfristig verkauft werden. Allerdings richtet sich der Börsenpreis, zu dem Fondsanteile gehandelt werden, nach Angebot und Nachfrage. Er stimmt in der Regel nicht mit dem Anteilswert überein, zu dem die Fondsgesellschaft Anteile zurücknimmt.