Geerbte Schulden: Erbe rechtzeitig ausschlagen
Berlin (dpa/tmn) - Beim Erben geht es nicht immer nur um Vermögen, mancher Nachlass ist auch überschuldet. Dabei gilt: Erben haften grundsätzlich für die Verbindlichkeiten des Erblassers, erläutert der Bundesverband deutscher Banken.
Wer in einem solchen Fall seine Erbschaft ausschlagen möchte, hat dazu nicht allzu viel Zeit: Es gilt eine Frist von sechs Wochen. Diese beginnt zu dem Zeitpunkt, an dem der Erbe vom Erbfall erfährt.
Erben sollten sich deshalb möglichst schnell einen Überblick über die Vermögensverhältnisse des Erblassers verschaffen. Überschreiten die Schulden dessen Vermögen, muss beim Nachlassgericht oder einem Notar erklärt werden, dass das Erbe ausgeschlagen wird. Wer dies nicht innerhalb der Frist tut, nimmt das Erbe stillschweigend an.
Eine andere Möglichkeit ist es, beim Nachlassgericht eine sogenannte Haftungsbeschränkung zu erwirken. In diesem Fall haftet ein Erbe nach Angaben des Verbandes nicht mit seinem gesamten eigenen Vermögen, sondern nur bis zur Höhe des geerbten Vermögens.