Geld sparen in der Elternzeit: Altersvorsorge anpassen

Berlin (dpa/tmn) - In der Elternzeit steht Müttern und Vätern Elterngeld zu - das deckt aber nur einen Teil ihres früheren Einkommens ab. Sie müssen also stärker haushalten als gewohnt. Um laufende Kosten zu senken, können Eltern ihre Altersvorsorge anpassen.

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Welche Möglichkeiten sich bieten:

Beiträge freistellen: Monatliche Beiträge für private Lebens- und Rentenversicherungen können ausgesetzt werden - bei bestehendem Versicherungsschutz. Die Beitragsfreistellung ist aber oft erst nach einer vertraglichen Mindestlaufzeit von zwei bis drei Jahren möglich. Darauf weist der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hin. Ebenfalls zu beachten: Vertraglich vereinbarte Leistungen sinken durch fehlende Beiträge. Das betrifft Renten- und Kapitalauszahlungen sowie den Todesfallschutz.

Stundung von Zahlungen: Beiträge für Lebensversicherungsverträge können Eltern bei vielen Versicherungen aufschieben lassen. Die gestundeten Beiträge müssen sie aber verzinst nachzahlen. Alternativ verrechnen manche Versicherungen nicht gezahlte Beiträge mit späteren Leistungen. Besteht der Vertrag bereits einige Jahre, lohnt es sich unter Umständen, seine Überschussanteile mit den laufenden Beiträgen zu verrechnen. Das ist aber nicht bei allen Verträgen möglich.

Tarife einfrieren: Beiträge und Versicherungssumme steigen bei dynamischen Tarifen Jahr für Jahr an. Friert ein Elternteil seinen Tarif ein, bleiben Beiträge und Leistungen für die Elternzeit auf der erreichten Höhe. Wer jedoch zweimal mit der Dynamisierung aussetzt, verliert sein Recht, die Versicherungssumme ohne weiteres wieder anzuheben, erläutert der GDV.

Riester-Rente: Auch in der Elternzeit muss der Mindesteigenbetrag eingezahlt werden, um sich die vollen staatlichen Zulagen zu sichern, erklärt der GDV. Im ersten Jahr der Elternzeit liegt dieser Betrag bei vier Prozent des Vorjahres-Bruttoeinkommens. Ab dem zweiten vollen Jahr Elternzeit beträgt die Mindestsumme nur noch 60 Euro im Jahr.

Betriebsrente: Einzahlungen für die betriebliche Altersvorsorge werden während der Elternzeit nicht geleistet. Angestellte haben aber das Recht, im Zeitraum ihrer Abwesenheit eigene Beiträge zu zahlen.