„Dafür gibt es grundsätzlich zwei Methoden: zum einen die 1-Prozent-Regelung und zum anderen die Fahrtenbuchmethode“, erklärt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler in Berlin. Die Fahrtenbuchmethode lohnt sich beispielsweise immer dann, wenn das Fahrzeug überwiegend beruflich genutzt wird.
Arbeitnehmer sollten sich rechtzeitig überlegen, welche Methode für sie günstiger ist, emfiehlt Käding. Denn ihre Wahl gilt immer für ein ganzes Kalenderjahr. „Eine rückwirkende Korrektur ist nicht zulässig.“