Gericht untersagt Bearbeitungsgebühr für Darlehen
Karlsruhe (dpa) - Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat Banken untersagt, Bearbeitungsgebühren für Darlehensverträge zu erheben. Entsprechende Klauseln sind nicht transparent und damit unwirksam.
Klauseln der Banken, dass Kunden zwei Prozent aus dem Darlehensvertrag, mindestens jedoch 50 Euro als Bearbeitungsgebühr bezahlen müssen, sind unwirksam. So heißt es in einem am Freitag (6. Mai) veröffentlichten Urteil (Aktenzeichen: 17 U 192/10) heißt. Der Senat hat allerdings die Revision für die Beklagte zugelassen, da der Bundesgerichtshof in dieser strittigen Frage noch keine grundsätzliche Entscheidung getroffen hat.
Nach Auffassung des OLG sind die Klauseln nicht transparent. Es sei für die Kunden nicht ersichtlich, wann die Gebühren anfallen. „Aus der Sicht eines durchschnittlichen Verbrauchers wird nicht deutlich, dass die Bearbeitungsgebühr für Anschaffungsdarlehen nur beim tatsächlichen Abschluss gelten“, heißt es in der Begründung. Außerdem dürfe der Kunde nicht dafür zur Kasse gebeten werden, dass die Bank seine Bonität prüfe. Solche Nachforschungen stellten keine Dienstleistung dar, sondern dienten allein den Vermögensinteressen der Bank und könnten somit nicht abgerechnet werden.
Mit dieser Entscheidung konnte sich die Schutzgemeinschaft für Bankkunden durchsetzen, welche die Klage angestrengt hatte. Sie war bereits in der Vorinstanz erfolgreich gewesen.