Das Gericht bewertete bei Hartz-IV-Empfängern die Steuerrückerstattung als Einkommen, das die Hilfsbedürftigkeit mindert, wie aus der am Freitag (6. Mai) veröffentlichten Entscheidung hervorgeht (Aktenzeichen: S 82 AS 37663/10). Im konkreten Fall scheiterte eine Arbeitslose mit ihrer Klage gegen das Jobcenter Charlottenburg-Wilmersdorf. Sie hatte argumentiert, das Geld vom Finanzamt sei kein Einkommen, sondern Vermögen, das aufgrund gesetzlicher Grundfreibeträge nicht angerechnet werden dürfe.
Steuererstattung wird auf Hartz IV angerechnet
Berlin (dpa/bb) - Wenn Hartz-IV-Empfänger vom Finanzamt zuviel gezahlte Steuern zurückerhalten, müssen sie sich das Geld auf die Leistungen der Sozialbehörde anrechnen lassen. Das hat das Berliner Sozialgericht in einem rechtskräftigen Urteil entschieden.
06.05.2011
, 12:25 Uhr