Gerichtskosten schon vor Entscheidung über Revision fällig
Neustadt/Weinstraße (dpa) - Bei Finanzgerichten müssen Kläger die Verfahrensgebühr schon vor der Entscheidung über eine Revision zahlen. Diesen Beschluss mit bundesweiter Bedeutung teilte das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz in Neustadt an der Weinstraße mit.
Bislang gingen die Finanzgerichte in Deutschland in dieser Sache uneinheitlich vor, hieß es am Mittwoch (24. Oktober). Im Streit um ermäßigte oder volle Umsatzsteuer hatte das FG Rheinland-Pfalz die Klage eines Unternehmens abgewiesen. Dieses legte Revision ein. Darüber ist noch nicht entschieden. Bei einem Streitwert von rund 275 000 Euro forderte das Gericht eine anteilig errechnete Gebühr von etwa 8000 Euro. Das Unternehmen wehrte sich unter Berufung auf den Bundesfinanzhof: Wegen der Revision sei das Urteil nicht rechtskräftig und daher noch keine Gebühr fällig.
Das FG Rheinland-Pfalz wies dies zurück (Az.: 6 Ko 2327/12). Laut Gerichtskostengesetz sei die Verfahrensgebühr bereits mit Einreichen der Klageschrift sogleich und in voller Höhe zu zahlen. Die von dem Unternehmen herangezogene ältere Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs beziehe sich auf eine frühere Gesetzesfassung. Gegen den Beschluss des FG Rheinland-Pfalz kann kein Rechtsmittel eingelegt werden.