Gesundheitskosten als außergewöhnliche Belastung angeben
Berlin (dpa/tmn) - Eine neue Brille, Zahnersatz oder eine Kur - viele Ausgaben rund um die Gesundheit können als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden. Deshalb sollten Verbraucher diese Anschaffungen planen.
Gesundheitskosten können nur von der Steuer abgesetzt werden, wenn die persönliche zumutbare Eigenbelastung überschritten ist. Darauf weist der Bund der Steuerzahler in Berlin hin.
Die Höhe der Eigenbelastung richtet sich nach Einkommen, Familienstand und Anzahl der Kinder. Beispiel: Bei einer Familie mit drei Kindern und einem jährlichen Gesamteinkommen von 40 000 Euro liegt der zumutbare Eigenanteil bei 400 Euro. Anders sieht das bei einem Ehepaar ohne Kinder aus. Beträgt das gemeinsame Einkommen 52 000 Euro im Jahr, liegt die zumutbare Belastung bei knapp 3100 Euro, erklärt der Verband der Lohnsteuerhilfevereine.
Steuerzahler sollten daher überlegen, wann sie entsprechende Ausgaben machen. Wurde beispielsweise in diesem Jahr bereits eine teure Zahnbehandlung durchgeführt, kann es sich lohnen, jetzt eine neue Brille zu kaufen, um so die Belastungsgrenze zu überschreiten. Steht eine Zahnbehandlung aber erst im nächsten Jahr an, kann es sinnvoll sein, auch die Brille erst im neuen Jahr zu kaufen. Wichtig zu beachten: Um die Ausgaben nachzuweisen, müssen alle Belege sorgfältig gesammelt werden.