Strom abgestellt: Jobcenter muss bei Verschwendung nicht helfen
Koblenz (dpa/tmn) - Wenn der Stromzähler heiß läuft, schießt auch die Rechnung in die Höhe. Wer dann nicht zahlt, bekommt keinen Strom mehr - und bei Bedürftigkeit auch kein Darlehen vom Jobcenter.
Das muss bei Stromverschwendung nicht einspringen.
Jobcenter müssen Hartz-IV-Empfängern im Falle einer Stromsperre nur unter bestimmten Voraussetzungen mit einem Darlehen helfen. Verbraucht der Betroffene unverantwortlich viel Strom, kann das Jobcenter die Hilfe versagen. Das entschied das Sozialgericht Koblenz (Az.: S 14 AS 724/13 ER). Auf die Entscheidung weist der Deutsche Anwaltverein hin.
Der Fall: Ein Stromversorger hatte einer Familie zum wiederholten Mal wegen erheblicher Zahlungsrückstände den Strom gesperrt. In der Vergangenheit hatte das Jobcenter der Familie bereits mehrfach Darlehen gewährt, damit die Stromsperren aufgehoben werden konnten. Nun war es dazu nicht mehr bereit. Die Stromschulden seien durch einen unverantwortlich hohen Stromverbrauch verursacht worden. Dagegen wandte sich die Familie vor dem Sozialgericht.
Das Urteil: Das Sozialgericht lehnte den Antrag ab, weil eine Übernahme der Schulden auch auf der Basis eines Darlehens nicht gerechtfertigt sei. Die Familie habe durch ihren übermäßigen Stromverbrauch die Stromsperre selbst verursacht und könne deren Folgen nicht erneut auf die Allgemeinheit abwälzen. Das gelte auch für die von der Stromsperre betroffenen minderjährigen Kinder. In erster Linie seien die Eltern und nicht das Jobcenter für die Kinder verantwortlich, so das Gericht.