Haftpflicht springt bei Unfall auf rutschigem Laub ein
Heilbronn (dpa/tmn) - Vor dem Glatteis ist schon das nasse Laub gefährlich: es kann ebenso rutschig sein. Schnell sind dann ein paar Knochen gebrochen und die Frage nach der Haftung steht im Raum. Da kommt es auf die Versicherung an.
Eine Haftpflichtversicherung, die Schäden durch Unfälle auf nassem Laub abdeckt, sollte eine Versicherungssumme von mindestens drei Millionen Euro besitzen. Nach Möglichkeit sollte die Versicherungssumme 10 bis 50 Millionen betragen, erklärt Jürgen Buck von der Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher (GVI) in Heilbronn. Denn kommen mehrere Personen zu Schaden oder wird eine Person dadurch erwerbsunfähig, könne die Schadenssumme entsprechend hoch ausfallen.
Für die Reinigung der Gehwege rund ums Haus ist der Eigentümer zuständig - beziehungsweise der Mieter, wenn das im Mietvertrag oder der Hausordnung so festgelegt ist. Er muss die Gehwege entlang der Grundstücke von Laub reinigen, so dass keine Gefahr für Passanten entsteht. Sollte es zur Klage eines Passanten kommen, der auf nassem Laub ausgerutscht ist, biete eine Privathaftpflichtversicherung oder eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung den nötigen Schutz, so der GVI.