Verluste bescheinigen lassen - Frist endet am 15. Dezember
Berlin (dpa/tmn) - Wenn die Geldanlage zum Verlustgeschäft wird, ist das ärgerlich. Fließt aus anderen Quellen noch Gewinn, lässt sich der Verlust wenigstens verrechnen und mindert so die Steuerlast.
Doch darum muss man sich rechtzeitig kümmern.
Anleger können sich von den Banken Verluste bescheinigen lassen. Allerdings muss diese Verlustbescheinigung spätestens bis zum 15. Dezember 2013 bei der Bank beantragt werden. „Sinnvoll ist das für Anleger, die bei verschiedenen Banken Depots unterhalten. So können Verluste aus einem Depot in der Einkommensteuererklärung mit Gewinnen aus anderen Depots verrechnet werden“, erklärt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler in Berlin.
Verpasst der Anleger die Frist oder mangelt es an Verrechnungspotenzial, gehen die Verluste dennoch nicht einfach verloren: Bescheinigte Verluste, die in der Einkommensteuererklärung 2013 nicht genutzt werden können, werden dann im Jahr 2014 vom Finanzamt berücksichtigt. „Wurden die Verluste gar nicht bescheinigt, werden sie vom depotführenden Institut automatisch mit künftigen Gewinnen verrechnet“, erklärt Käding.