Grauer Kapitalmarkt: Schwammiger Begriff durch harte Regeln

Stuttgart (dpa/tmn) - Der Begriff „Grauer Kapitalmarkt“ steht für Anlageprodukte, die nicht an der Börse gehandelt werden - also etwa für Unternehmensbeteiligungen, nachrangige Darlehen an Unternehmen oder sogenannte geschlossene Fonds.

Allen gemeinsam ist: „Sie sind weniger stark reguliert als die meisten anderen Produkte des weißen Kapitalmarkts, in die Anleger in der Regel ihr Geld investieren“, sagt Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Vieles, was früher grau war, ist heute etwas weißer: Denn Produkte, die lange Zeit dem Grauen Kapitalmarkt angehörten, sind in den vergangenen Jahren strenger reguliert worden. Der Finanzexperte nennt ein Beispiel: „Anbieter geschlossener Fonds müssen sich jetzt beispielsweise an Vorgaben im Kapitalanlagegesetzbuch halten.“

Das bedeutet, sie müssen Anlegern etwa ein Produktinformationsblatt zur Verfügung stellen. Dennoch warnt er: „Auch wenn die Regeln verschärft wurden, hat sich am hohen Risiko der Produkte nichts geändert.“ Sie machen in seinen Augen keinen Sinn für Privatanleger, die Kapital etwa fürs Alter aufbauen wollen.

Für Anleger ist die Regulierung von Geldanlagen nicht immer einfach zu erkennen. Ein wichtiges Kriterium laut Nauhauser: Unterliegen die Institute einer speziellen Aufsicht - wie etwa Versicherungen oder Banken? Werden sie nicht direkt beaufsichtigt, kann die Geldanlage selbst strengen Regeln unterworfen sein - etwa dem Kapitalanlagegesetzbuch oder dem Wertpapierhandelsgesetz.

So müssen etwa Herausgeber von Aktien, Anleihen und anderen Wertpapieren, die an der Börse täglich gehandelt werden, strenge Vorgaben beachten - also ein höchstmögliches Maß an Transparenz über das Unternehmen und seine finanzielle Situation herzustellen. Fehlt es an solchen Regeln, wie beim Grauen Kapitalmarkt, ist Vorsicht angebracht.