Grundzulage sichern: Riestern in der Elternzeit
Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Wer einen Riestervertrag hat und länger in Elternzeit geht, kann ab dem zweiten Jahr weniger in den Vertrag einzahlen. Denn dann reicht der Sockelbetrag von 60 Euro pro Jahr, um die volle Förderung zu erhalten.
Mit dem Mindestbeitrag bekommen Riester-Sparer die Grundzulage von 154 Euro sowie 300 Euro Kinderzulage für jedes Kind, das nach 2008 geboren wurde. Darauf macht die Aktion „Finanzwissen für Alle“ der Fondsgesellschaften aufmerksam.
Wichtig zu wissen: Im ersten Jahr müssen Sparer für die volle Förderung vier Prozent ihres Bruttoeinkommens des Vorjahres einzahlen - maximal jedoch 2100 Euro pro Jahr. Nach der Elternzeit gilt dann: Ist der Riester-Sparer wieder berufstätig, muss im ersten Jahr in den Vertrag wiederum nur der Sockelbetrag - also 5 Euro pro Monat - fließen, damit Sparer von den staatlichen Zulagen voll profitieren.