Verbraucherschützer klären auf Händler muss Kunden kostenfreies Zahlungsmittel anbieten
Stuttgart (dpa/tmn) - Händler müssen Kunden mindestens ein kostenfreies Zahlungsmittel anbieten. Zusätzliche Kosten für andere Zahlungsmöglichkeiten dürfen außerdem nicht beliebig festgelegt werden, erklärt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart.
02.05.2017
, 04:46 Uhr
Gebühren dürfen nur so hoch sein, wie die Kosten, die dem Unternehmen dadurch entstehen. In einem Fall mahnten die Verbraucherschützer einen Elektrohandel ab. Die Firma hatte von Kunden, die ihre Rechnung bar begleichen, 25 Euro Gebühr gefordert. Die Barzahlung stufte das Unternehmen laut Rechnung als „abweichende Zahlungsart“ ein. Das ist rechtswidrig. Die Firma darf sich daher nicht mehr auf die Klausel berufen.