Service Helfer im Kampf gegen Abzocke

Krefeld · Das Beratungsspektrum der Krefelder Verbraucherschützer: Vom Schutz gegen Stromsperren bis zur Finanzberatung.

Nazimie Kirici und Sebastian Dreyer von der Verbraucherberatung Krefeld.

Foto: Peter Kurz

Sie haben sehr unterschiedliche Probleme – die Menschen, die bei der Verbraucherberatung auf der Petersstraße um Hilfe suchen. Für die einen geht es um ganz existenzielle Fragen: Weil sie ihre Stromrechnung nicht bezahlt haben, droht ihnen eine Stromsperre. „150 solcher Fälle hatten wir allein vergangenen Jahr“, sagt Nazime Kirici. Sie ist Fachberaterin „Energiearmut“, wie die Verbraucherschützer diesen Bereich nennen.

Kirici kümmert sich dann gratis um solche Fälle, versucht zwischen Stadtwerken und Sozialleistungsträgern zu vermitteln und gegebenenfalls Geldquellen bei gemeinnützigen Organisationen anzuzapfen, um dem Verbraucher aus der Klemme zu helfen. Sie appelliert an die Verbraucher, möglichst frühzeitig zu kommen – schon bei der Androhung der Sperre. Dann ist noch Zeit, bereits vier Wochen später kommt die Ankündigung, und weitere vier Tage danach wird es ernst. Der Strom fließt nicht mehr.

Doch es gibt auch die andere Seite des Beratungsspektrums der Krefelder Verbraucherschützer: wenn nämlich jemand gar nicht erst in eine Notsituation geraten will. Und deshalb eine eineinhalbstündige Altersvorsorgeberatung oder eine Immobilienfinanzierungsberatung bucht. Das kostet dann zwar 170 Euro, kann aber viel mehr wert sein als diese einmalige Investition – wenn auf diese Weise die Weichen richtig gestellt werden.

Corona hat neue Themen
in den Vordergrund gerückt

In Coronazeiten hat sich der Beratungsbedarf merklich verschoben. „In den vergangenen Monaten ging es oft um Laufzeiten von Verträgen in Fitnessstudios, um ausgefallene Konzerte und um Reiserecht“, sagt Sebastian Dreyer, der kommissarische Leiter der Krefelder Beratungsstelle. Auch in den Wochen, in denen aus Pandemiegründen vor Ort keine Beratung möglich war, hat man das Angebot, so weit es ging, telefonisch und per Mail aufrechterhalten. Mittlerweile ist das persönliche Beratungsgespräch wieder möglich, aber nur nach vorheriger Vereinbarung. Das hat den Vorteil, dass die Verbraucherschützer sofort die in dem jeweiligen Fall relevanten Dokumente einsehen können.

Generell haben sich die Probleme der Verbraucher in den vergangenen Jahren immer mehr in den Bereich moderner Dienstleistungen verschoben. Manche machen schlechte Erfahrungen mit einer Partnervermittlungsplattform und sollen unerwartet mehrere Tausend Euro zahlen. Auch unzulässig lang laufende Handyverträge sind ein häufig vorkommendes Thema. Besonders unschön wird es nach Erfahrungen der Verbraucherschützer, wenn Inkassofirmen auf den Plan treten, um Geld einzutreiben. „Die bauen dann oft massiven Druck auf, machen Märchengebühren wie zu hohe Kontoführungskosten oder sonstige Auslagen geltend“, sagt Dreyer.

Seine Kollegin Kirici erzählt von einem Fall, in dem ein Hartz-IV-Empfänger seit Jahren monatliche Raten von 70 Euro auf eine Forderung zahlt, die eigentlich bei 1100 Euro lag. Nun hat er schon 1500 Euro bezahlt – diese aber nur auf die Kosten und die Zinsen. Die Ausgangsforderung ist immer noch die gleiche. Sobald ein Inkassobüro eingeschaltet sei, sollte man umgehend Rechtsrat einholen, mahnen die Verbraucherschützer.

Führerschein-Prüfgebühr – doch kein Führerschein

Sie sind übrigens nur zuständig, wenn sich ein Verbraucher gegen ein Unternehmen wehrt. „Hat jemand bei Ebay ein Handy von einer anderen Privatperson gekauft und gibt es Probleme, dann ist das nicht unser Fall“, sagt Dreyer. Privat gegen Privat wird nicht vertreten, ebenso wenig wie die Anliegen kleiner Gewerbetreibender. Auch für arbeitsrechtliche oder steuerrechtliche Fragen sind die Verbraucherschützer nicht zuständig, verweisen aber gern an Stellen, bei denen der Betroffene dann Rat bekommt.

Alle zwei Wochen können, ebenfalls nach vorheriger Terminabsprache, mietrechtliche Fragen besprochen werden. Hier kooperieren die Verbraucherschützer mit dem Mieterverband Niederrhein.

Auch mit ganz exotischen Problemen kommen die Menschen. So wie kürzlich ein junger Mann, der gerade seinen Führerschein macht. Beziehungsweise machen wollte. Sein Personalausweis war abgelaufen, wegen der Pandemie-Ausnahmesituation bekam er keinen Termin für eine Verlängerung bei der Stadt. Zwar ließ ihn der Tüv noch für die theoretische Prüfung zu, aber die Teilnahme an der praktischen Prüfung wurde mit Hinweis auf den abgelaufenen Ausweis verweigert. Die 220 Euro Prüfungsgebühr waren verloren. Ein Fall, in dem die Verbraucherschützer derzeit noch versuchen zu vermitteln.

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