Hausratversicherung: Wer sie braucht, was man zahlt
Henstedt-Ulzburg/Bremen (dpa/tmn) - Schöne Möbel, hübsche Bilder, teurer Fernseher: In jedem Haushalt sammeln sich im Laufe der Zeit einige Werte an. Brennt es, ist der Hausrat schnell zerstört. Mit einer entsprechenden Police kann das Hab und Gut abgesichert werden.
Zurück aus dem Urlaub und die Wohnung ist ausgeräumt. Ein Feuer zerstört das gesamte Haus-Inventar. In solchen und ähnlichen Fällen zahlt die Hausratversicherung. Doch nicht jeder braucht eine solche Police. Bevor man den Vertrag unterschreibt, sollte man verschiedene Angebote einholen. Die Preisunterschiede sind enorm.
„Eine Hausratversicherung ist nicht existenziell“, sagt Hajo Köster, Justiziar des Bundes der Versicherten (BdV) in Henstedt-Ulzburg: „Wenn man nur einen kleinen bescheidenen Haushalt hat, als Student etwa, sehen wir eher keinen Bedarf.“ Bei einer größeren Wohnung oder gar einem Haus mit Inventar von einigem Wert hingegen könne sich der Abschluss durchaus lohnen.
Wer eine solche Versicherung abschließen möchte, sollte die Tarife verschiedener Anbieter vorher vergleichen. Die Versicherer haben Deutschland nach Risiko-Zonen eingeteilt. In Großstädten ist eine Versicherung teurer als auf dem Land. Aber auch innerhalb der Risikoklassen sind die Unterschiede beträchtlich, wie eine Analyse der Stiftung Warentest aus dem vergangenen Jahr ergeben hat.
Sie liegen etwa für eine Großstadt zwischen 107 Euro beim günstigsten Anbieter und 588 Euro beim teuersten. Nicht ganz so groß sind die Unterschiede in einer Kleinstadt: Dort zahlen Kunden beim günstigsten Unternehmen im Test 46 Euro, beim teuersten 211 Euro.
Neben dem Preis kommt es auch auf die Versicherungsbedingungen an. Wichtig ist dabei, welche Schäden mitversichert sind. Besitzer eines teuren Fahrrads etwa sollten darauf achten, dass dieses bei Diebstahl ersetzt wird. „Eine spezifische Fahrradversicherung ist sehr viel teurer“, erklärt Köster. Wichtig ist nach Meinung des Experten, Elementarschäden wie Hochwasser abzusichern. Die Versicherung von Glasbruchschäden sei hingegen in der Regel nicht notwendig.
Schäden durch grobe Fahrlässigkeit waren früher bei Hausratversicherungen grundsätzlich ausgeschlossen. Inzwischen müssen die Versicherer laut Gesetz zumindest einen Teil des Schadens bezahlen, wenn etwa der Kochtopf auf dem Herd stehen gelassen wurde.
„Das bringt aber ein riesengroßes Streitpotenzial“, erklärt Gabriele Zeugner, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Bremen. Es sei daher sinnvoll, wenn im Vertrag auch Schäden durch grobe Fahrlässigkeit mitversichert sind. Allerdings seien diese Schäden meistens nur bis zu einer bestimmten Höhe versichert.
Grundsätzlich hängt es aber von der persönlichen Situation ab, welche Schäden versichert sein sollten, wie Zeugner erklärt: „Wenn ich kein Aquarium oder Wasserbett habe, dann brauche ich das nicht zu versichern.“ Wichtig ist, die Versicherungssumme richtig anzusetzen. Hier gibt es für den Versicherungskunden zwei Methoden: Entweder er schätzt selbst den Wert seines Inventars und lässt diese Summe versichern oder er zahlt eine Pauschalsumme pro Quadratmeter.
Wenn man die Versicherungssumme individuell angibt, sollte man den Wert möglichst haargenau ausrechnen. Eine zu niedrig angesetzte Versicherungssumme kann nämlich dazu führen, dass man im Schadensfall deutlich weniger Geld ausgezahlt bekommt, wie die Stiftung Warentest vorrechnet: Beträgt die Versicherungssumme etwa 60 000 Euro, aber der Schadengutachter stellt fest, dass der Hausrat 90 000 Euro wert war, wird ein Drittel von der Entschädigung abgezogen - auch wenn es sich nicht um einen Totalschaden handelt. Bei 12 000 Euro Schaden erhält der Kunde also nur 8000 Euro.
Um das zu vermeiden, kann man die Pauschalvariante wählen. Diese liegt bei den meisten Versicherungsgesellschaften bei 650 Euro pro Quadratmeter. Bei einem 120 Quadratmeter großen Haus würde die Versicherungssumme also 78 000 Euro betragen. Im Gegenzug erklären die Versicherer dann einen Unterversicherungsverzicht. Im Versicherungsfall wird also der komplette Schaden bezahlt - maximal bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Trotzdem rät BdV-Justiziar Köster nicht zur Pauschalvariante. Die sei zwar für den Versicherungskunden bequemer, aber dafür auch ungünstiger. „Pauschal ist eigentlich immer daneben.“ Er empfiehlt vielmehr, seinen Hausrat genau unter die Lupe zu nehmen und so den tatsächlichen Wert des Inventars zu berechnen: „Dann zahlt man auch nicht mehr als nötig.“ Allerdings ist der Aufwand für den Hauseigentümer oder Mieter sehr hoch.