IBAN, BIC und Co.: Was bei der Sepa-Umstellung zu beachten ist
Berlin (dpa) - Bei der Umstellung auf den einheitlichen Euro-Zahlungsraum Sepa steht der nächste wichtige Schritt an: Vom 1. August an gelten die Neuerungen für Unternehmen und Vereine. Private Bankkunden haben mehr Zeit mit der Umstellung.
Was steckt hinterSepa?
Sepa steht für „Single Euro Payments Area“ - ein einheitlicher Zahlungsraum für Transaktionen in Euro. Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen werden standardisiert und nach gleichen Kriterien abgewickelt - egal ob sie ins Inland oder über Grenzen gehen. „Sepa ist ein wichtiger Baustein für die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union“, erklärte Bundesbankvorstand Carl-Ludwig Thiele am Mittwoch (25. Juni) in Frankfurt.
Wer ist von der Umstellung betroffen?
Grundsätzlich alle Kontoinhaber - egal ob Privatpersonen, Unternehmen oder Vereine. Es gibt jedoch unterschiedliche Fristen. Während Unternehmen und Vereine vom 1. August 2014 an Überweisungen nur noch nach dem Sepa-Format mit neuer internationaler Kontonummer (IBAN) vornehmen dürfen, können Verbraucher noch bis zum 1. Februar 2016 die bisherige Kontonummer und Bankleitzahl benutzen. Firmen und Vereinen, die Sepa noch nicht eingeführt haben, bleiben noch gut fünf Wochen. „Eine weitere Fristverlängerung wird es nicht geben“, betonte Thiele.
Was droht Firmen und Vereinen, die nicht rechtzeitig umstellen?
Im schlimmsten Fall geht das Geld aus, weil Banken Zahlungen im alten Format nicht mehr annehmen und sich so die Abwicklung von Geschäften verzögert. Die Bundesbank mahnt zur rechtzeitigen Umstellung, „ansonsten drohen Liquiditätsengpässe und Zahlungsverzug“. Zwar sind Banken technisch in der Lage, auch Überweisungen und Lastschriften im alten Format in Sepa-Standard zu übersetzen, nach dem 1. August könnten dafür aber Gebühren fällig werden.
Welche Vorteile hat das neue System?
Eine Überweisung ins europäische Ausland soll im Sepa-Verfahren schneller gehen und nur noch einen Bankgeschäftstag dauern. Wer nicht online überweist, sondern einen herkömmlichen Überweisungsträger ausfüllt, muss mit zwei Arbeitstagen rechnen. Derzeit kann es bei Auslandstransfers mitunter bis zu eine Woche dauern, bis das Geld ankommt. Auslandsüberweisungen sollen außerdem nicht mehr teurer sein als Geldtransfers im Inland. Die Bundesbank verweist auf Hochrechnungen, wonach sich die Kostenersparnis durch Sepa für einen Zeitraum von sechs Jahren auf 123 Milliarden Euro summieren dürfte. Sepa-Überweisungen sind allerdings nur in Euro möglich. Bei anderen Währungen muss der Bankkunde eine Auslandsüberweisung vornehmen.
Hätte die Umstellung nicht schon früher stattfinden sollen?
Eigentlich war der 1. Februar 2014 der Stichtag für Vereine und Unternehmen. Doch Anfang Januar verlängerte die EU-Kommission die Übergangsfrist um sechs Monate bis zum 1. August, um ein Zahlungschaos zu vermeiden. Grund war, dass die Umstellung auf Sepa zu diesem Zeitpunkt noch nicht weit genug fortgeschritten war.
Was ändert sich mitSepakonkret für Verbraucher?
Er muss sich zunächst an neue Begriffe gewöhnen: Die internationale Kontonummer IBAN („International Bank Account Number“) und den Bankcode BIC („Business Identifier Code“). Außerdem müssen bei Überweisungen künftig mehr Kästchen ausgefüllt werden als bisher. Statt der inländischen Kontonummer mit meist zehn Stellen ist die IBAN einzutragen, deren Länge von Land zu Land unterschiedlich ist. In Deutschland hat die IBAN 22 Stellen. Sie beginnt mit dem Ländercode (für Deutschland: DE) und einer zweistelligen Prüfziffer. Danach folgt eine nationale Komponente, in Deutschland sind das die bisherige Bankleitzahl und die bisherige Kontonummer des Kunden.
Der BIC ersetzt die Bankleitzahl. Statt Zahlen gibt es eine Buchstabenfolge, die die Zielbank eindeutig identifiziert. Der Code, manchmal auch SWIFT-Code genannt, besteht aus acht bzw. elf Zeichen. Allerdings ist die alte Bankleitzahl ja schon in der IBAN enthalten. Deshalb soll der BIC ab Februar 2014 bei Transfers im eigenen Land wegfallen, ab Februar 2016 auch bei Zahlungen ins Ausland.
Müssen Verbraucher aktuell etwas umstellen?
Privatkunden müssen zunächst nicht aktiv werden. Kreditinstitute stellen Daueraufträge automatisch um. Einzugsermächtigungen zum Beispiel von Energieversorgern oder Vereinen behalten ihre Gültigkeit. Verbraucher werden von ihnen über die Umstellung auf Sepa-Lastschrift informiert. Verbraucherschützer raten aber, die in dem Informationsschreiben angegebene IBAN auf Richtigkeit zu prüfen.