Kondom „made in Germany“ muss in Deutschland hergestellt sein
Hamm (dpa) - Wer „made in Germany“ auf einer Verpackung liest, erwartet ein in Deutschland hergestelltes Produkt. Deshalb darf man den Slogan nicht missbrauchen - auch nicht bei Kondomen, wie ein Gericht jetzt entschied.
Nur wenn ein Kondom in Deutschland hergestellt ist, darf auch „made in Germany“ auf der Packung stehen. Das hat das Oberlandesgericht in Hamm entschieden. Den Grundsatz müssen Wettbewerber dem Urteil zufolge auch bei ähnlichen Bezeichnungen wie „deutsche Markenware“ oder „deutsche Markenkondome“ beachten. Mit dem Urteil vom 13. März (Az.: 4 U 121/13) waren ein Erotikvertrieb aus Bielefeld und ein Zulieferer aus Arnstadt in Thüringen einer Interessengemeinschaft deutscher Kondomhersteller unterlegen, wie das OLG am Mittwoch (25. Juni) mitteilte.
Die Arnstädter hatten die Kondome aus dem Ausland bezogen, auf Dichtigkeit und Reißfestigkeit untersucht, befeuchtet, versiegelt und an das Bielefelder Versandhaus verkauft. Das reiche nicht, urteilte der Wettbewerbssenat. Bei Werbeslogans wie „made in Germany“ erwarte der Verbraucher, dass zumindest der maßgebliche Herstellungsvorgang in Deutschland stattgefunden habe.
Weil der Versand Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision beim Bundesgerichtshof eingereicht hat, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig (BGH I ZR 89/14).