Immobilienkredite: Fehler in Widerrufsbelehrung richtig nutzen
Berlin (dpa/tmn) - Wer einen Ausstieg aus seinem Immobilienkredit plant, sollte auf fehlerhafte Klauseln im Vertrag achten. Laut Stiftung Warentest enthalten rund 80 Prozent der von ihr geprüften Kreditverträge Fehler in den Widerrufsbelehrungen.
Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen ermöglichen den vorzeitigen Ausstieg aus teuren Immobilienkrediten. Wer von dieser Möglichkeit Gebrauch machen will, sollte allerdings zunächst einen Kassensturz machen. Das empfehlen die Experten der Stiftung Warentest in der Zeitschrift „Finanztest“ (Heft 7/2014). Kreditnehmer sollten dabei schauen, wie hoch ihre Restschuld noch ist. Im zweiten Schritt sollten sie sich dann um eine Anschlussfinanzierung kümmern. Erst dann sollte der Vertrag widerrufen werden.
Der Hintergrund: Geldinstitute müssen ihre Kunden bei Immobilienkrediten über das Widerrufsrecht informieren. Oft sind die entsprechenden Klauseln aber nicht korrekt. Verbraucherzentralen haben laut „Finanztest“ die Widerrufsbelehrungen zu fast 10 000 Kreditverträgen überprüft und in 80 Prozent der Fälle Fehler gefunden.
Ein Widerruf bringt Betroffenen fast immer viele Tausend Euro. Denn jetzt sind die Zinsen weit niedriger als in den vergangenen Jahren. Ein Beispiel: Wer jetzt noch 100 000 Euro Restschuld und eigentlich noch fünf Jahre Zinsbindung hat und monatlich 800 Euro zahlt, hat nach weiteren fünf Jahren genau 9 235,46 Euro weniger Restschuld, wenn er den Vertrag jetzt widerruft und ab sofort 2,5 statt 4,5 Prozent Zinsen zahlt.