Kasse pleite: So geht's für Versicherte weiter
Berlin (dpa/tmn) - Die Krankenkasse ist pleite. Ein Schock. Denn das wirft viele Fragen auf. Wie finde ich eine neue Kasse? Und wer zahlt in der Zwischenzeit die Arztbesuche? Hier gibt es die Antworten.
Wer bezahlt die Arztrechnung?
Auch wenn die eigene Krankenkasse pleitegeht: Die Arztrechnungen werden bezahlt. „Die Leistungen werden bis zur Schließung der Kasse weiter übernommen“, sagt Dörte Elß von der Verbraucherzentrale Berlin. Danach übernehme die neue Krankenkasse die Kosten. Eine Behandlung beim Arzt dürfe betroffenen Patienten daher nicht verwehrt werden. Denn egal ob Arzt, Apotheker, Pflegedienst oder Krankenhaus: Alle Leistungserbringer bekämen ihr Geld.
Kann ich meine Kur noch antreten?
Patienten müssten es nicht hinnehmen, dass laufende Behandlungen wie eine Kur oder die Betreuung durch einen Pflegedienst bei einem Wechsel in eine neue Krankenkasse unterbrochen werden. Die neue Kasse müsse die Kosten für derartige Behandlungen übernehmen. Versicherte dürften auch nicht mit dem Verweis auf solche Kosten von einer Kasse abgelehnt werden. „Das ist der Vorteil der gesetzlichen Krankenversicherung“, sagt Dörte Elß. „Die Kassen müssen einen aufnehmen.“
Wie viel Zeit hat man, sich eine neue Kasse zu suchen?
Pflichtversicherte können bis zu zwei Wochen nach der Schließung ihrer Krankenkasse in eine andere Kasse wechseln. Freiwillig Versicherte müssen sich innerhalb von drei Monaten eine neue Kasse suchen. Doch auch wenn die neue Kasse noch keine Karte ausgestellt hat, sollten Patienten sich nicht einfach abweisen lassen: „Notfälle müssen ohnehin immer behandelt werden“, sagt die Verbraucherschützerin in Berlin. In allen anderen Fällen könnten Ärzte auch eine Rechnung ausstellen, die dann an die neue Kasse weitergeleitet werden sollte.
Was muss man bei der Suche beachten?
Versicherte sollten sich gut informieren, bevor sie sich für eine Krankenkasse entscheiden, empfahl Julia Nill von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Hier könne ein Blick auf die einzelnen Internet-Seiten der Krankenkassen oder entsprechende Vergleichsportale helfen. Dort könne man auch erfahren, ob die Kasse möglicherweise einen Zusatzbeitrag verlange.
Was muss man beim Aufnahmeantrag beachten?
Hätten sich Versicherte für eine Kasse entscheiden, sollte ein schriftlicher Aufnahmeantrag gestellt werden. „Dann ist der ganze Ablauf gut dokumentiert“, sagte Julia Nill. Am besten sei es, Briefe zu schreiben. „E-Mails können schon mal verloren gehen.“ Zudem gilt: „Wenn ich nach 14 Tagen nichts höre, sollte ich den Antrag noch einmal per Einschreiben verschicken.“ Darauf müsse die Kasse dann reagieren. „Dann müsste eigentlich der Mitgliedsantrag kommen.“
Was tun, wenn man abgewimmelt wird?
Abwimmeln lassen muss sich niemand: Die gesetzlichen Krankenkassen seien grundsätzlich verpflichtet, die Mitglieder von insolventen Kassen aufzunehmen, sagte Nill. Das gelte unabhängig von deren Alter oder Krankheitsgeschichte. „Das darf keine Rolle spielen.“