Steuererklärung 2010: Fristverlängerung beantragen
Berlin (dpa/tmn) - Die Frist läuft bald ab: Bis zum 31. Mai müssen Steuerzahler, die zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind, ihre Erklärung beim Finanzamt abgegeben haben. Wer mehr Zeit braucht, sollte jetzt eine Fristverlängerung beantragen.
Wer jetzt schon sieht, dass die Zeit für seine Einkommenssteuererklärung knapp wird, sollte rechtzeitig einen Antrag auf Fristverlängerung stellen, rät der Bund der Steuerzahler in Berlin. Dieser Antrag sollte schriftlich gestellt werden und eine kurze Begründung enthalten, warum die rechtzeitige Abgabe nicht möglich ist. Zudem sollte der Steuerzahler angeben, bis wann er die Erklärung nachreichen wird.
Zwar muss das Finanzamt die Fristverlängerung offiziell genehmigen. In der Praxis sei es aber üblich, die Verlängerung stillschweigend zu gewähren, heißt es. Steuerzahler sollten daher in ihren Antrag folgenden Passus aufnehmen: „Sollte ich nichts von Ihnen hören, gehe ich davon aus, dass die Fristverlängerung stillschweigend gewährt wurde“, rät der Bund der Steuerzahler. Wer dann nichts vom Finanzamt höre, könne davon ausgehen, dass seinem Antrag stattgegeben wurde.