Kein Anspruch auf Lebensversicherung des Ex-Mannes
Bamberg/Berlin (dpa/tmn) - Die erste Ehefrau hat keinen Anspruch auf die Lebensversicherung ihres Ex-Ehemannes. Die Versicherung kann die zweite Frau auszahlen, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg (Aktenzeichen: 1 U 64/10).
In dem Fall hatte der Ex-Ehemann eine Lebensversicherung vor seiner Heirat mit der Klägerin abgeschlossen. Als er starb, zahlte die Versicherung die Leistung auf Wunsch der zweiten Ehefrau an diese und ihren Sohn aus. Die erste Ehefrau war der Meinung, dass das Geld ihr zustehe, da sie zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit der versicherten Person verheiratet gewesen war.
Das Landgericht Coburg hatte die Klage in einem ersten Schritt abgewiesen, was das OLG später bestätigte. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein in Berlin hin. Als der Versicherungsvertrag abgeschlossen wurde, sei der Mann noch nicht verheiratet gewesen. Bezugsberechtigt sei der jeweilige Ehepartner, in diesem Fall die zweite Ehefrau. Hätte der Verstorbene gewollt, dass seine erste Frau die Lebensversicherung erhalten soll, hätte er dies explizit festhalten müssen. Dies sei aber nicht geschehen, argumentierten die Richter.