Kein „einmaliges Bearbeitungsentgelt“ für Privatkredite

Zweibrücken (dpa) - Auch wenn es so im Kleingedruckten steht: Banken dürfen für einen Privatkredit kein einmaliges Bearbeitungsentgelt verlangen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Zweibrücken hervor.

Eine entsprechende Bestimmung in den allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nach Ansicht des OLG nichtig. Das Gericht beanstandete mit seinem Beschluss (Aktenzeichen: 4 U 174/10) eine Regelung im Kleingedruckten eines Geldinstituts. Die Bank berechnete demnach einem Kunden bei einem Privatkredit ein sogenanntes „einmaliges Bearbeitungsentgelt“. Die Begründung: Die Bankmitarbeiter müssten unter anderem die Vermögensverhältnisse des Kunden prüfen, die Vertragsunterlagen erstellen und erläutern, Beratungsgespräche führen und das Darlehen auszahlen.

Das OLG ließ alle diese Argumente nicht gelten. Nach Auffassung des Gerichts sind die Arbeiten nicht im Interesse des Kunden, sondern der Bank. Daher sei es nicht gerechtfertigt, sie dem Kunden zu berechnen.