Zu viel Alkohol kostet Versicherungsschutz
Daun (dpa) - Wer deutlich zu viel getrunken hat, riskiert auch weiterhin bei einem Verkehrsunfall den gesamten Versicherungsschutz. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Daun/Eifel.
Bei absoluter Fahruntüchtigkeit wegen Alkohols kann die Versicherung eine Übernahme der Schadenskosten verweigern, wie das Amtsgericht Daun/Eifel in einem am Donnerstag (8. September) bekanntgewordenen Urteil entschied. Das Gericht gab damit einer Versicherung Recht, die sich geweigert hatte, im Rahmen der Vollkaskoversicherung die Reparaturkosten für ein Fahrzeug zu übernehmen (Aktenzeichen: 3a C 440/10).
Eigentlich muss eine Versicherung nach geltendem Recht nur noch bei vorsätzlicher Schädigung eines anderen gar nichts bezahlen. Bei grober Fahrlässigkeit des Versicherten darf sie dagegen dem Wortlaut des Gesetzes zufolge die Leistung lediglich kürzen.
Im vorliegenden Fall hatte ein Autofahrer mit mindestens 1,13 Promille einen Unfall verursacht. Die Versicherung verweigerte jeglichen Versicherungsschutz. Das Gericht sah dies als berechtigt an. Der Autofahrer habe sich besonders grob fahrlässig verhalten und eine Verkehrsstraftat begangen, die zu den „Kardinalfehlern“ im Straßenverkehr zähle. Auch einige andere Gerichte hatten bereits zuvor in ähnlichen Fällen so geurteilt.