Kein Umtauschrecht nach Geschenkkauf
Potsdam (dpa/tmn) - Kunden sind auf die Kulanz der Händler angewiesen, wenn sie Weihnachtsgeschenke aus dem Laden umtauschen oder zurückgeben wollen. Doch wie ist das mit Geschenken, die übers Internet bestellt worden sind?
Potsdam (dpa/tmn) - Kunden sind auf die Kulanz der Händler angewiesen, wenn sie Weihnachtsgeschenke aus dem Laden umtauschen oder zurückgeben wollen. Doch wie ist das mit Geschenken, die übers Internet bestellt worden sind?
Händler sind nicht zur Rücknahme von Geschenken verpflichtet. Doch viele Händler reagierten inzwischen sehr kulant. Deshalb lohne sich die Frage nach freiwilligem Umtausch, rät Hartmut Müller von der Verbraucherzentrale Brandenburg in Potsdam.
Wurde das Geschenk etwa aber per Telefon, Fax, Brief oder über das Internet bestellt oder ersteigert, gebe es eine gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen. Das gelte auch für die meisten Haustürgeschäfte und für Ratenzahlungsverträge mit einem Gesamtwert von über 200 Euro. Die Frist von 14 Tagen beginne mit dem Erhalt der Ware, bei Dienstleistungen mit der Bestellung.
Aber hierbei gibt es Ausnahmen bei bestimmten Produkten: Individuell Angefertigtes oder Verderbliches, entsiegelte CDs, DVDs und Videos sowie Pauschalreisen, Hotelbuchungen oder Veranstaltungstickets seien vom Rückgaberecht ausgeschlossen.