Keine Raucherentwöhnung auf Kosten der Krankenversicherung

Potsdam (dpa) - Auch wenn ein Rauch-Stopp die Gesundheit verbessert: Die gesetzliche Krankenkasse ist nicht verpflichtet, Arzneimittel zur Raucherentwöhnung zu bezahlen.

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Schluss mit dem Rauchen: Dabei helfen diverse Medikamente. Doch die sind oft teuer. Wer seine Krankenkasse an den Kosten beteiligen, der wird auf Granit beißen. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. Sie verweist dabei auf ein Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg (Az.: L 9 KR 309/12 KL). Auch der Gemeinsame Bundesausschuss kann die Krankenkassen dazu nicht verpflichten.

Der Fall: Der Gemeinsame Bundesausschuss ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen. Er bestimmt den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung.

Der Bundesausschuss hat beschlossen, dass die Kosten für Arzneimittel zur Rauchentwöhnung von den Krankenkassen übernommen werden sollen. Das hat das zuständige Bundesministerium für Gesundheit beanstandet.

Das Urteil: Zu Recht, wie das Gericht entschied. Laut Gesetz können Arzneimittel zur Raucherentwöhnung nicht auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden. Es gebe auch keine gesetzlichen Ausnahmen.