Bei Anruf Betrug: 5 Maschen bei der Telefon-Abzocke
Berlin (dpa) - „Wir haben ein Superschnäppchen für Sie“ oder „Sie haben gewonnen“ - das sind Nachrichten aus dem Telefonhörer, die im ersten Moment erfreulich sind. Aber oft steckt dahinter die Abzocke argloser Verbraucher.
Sie sollen etwas kaufen, Verträge abschließen oder Kontodaten herausrücken - und werden hereingelegt oder gar betrogen. Immer wieder warnen die Verbraucherzentralen vor solchen Maschen - ein paar Beispiele:
„Tag, Ihr Energieversorger ruft an“: Diese Masche ist nach Angaben der Verbraucherzentrale Hamburg inzwischen stark verbreitet. Der Anrufer sagt, er handele im Auftrag des Versorgers. Die Opfer lassen sich auf einen Tarifwechsel ein, erfahren aber erst, wenn sie die Vertragsunterlagen mit der Post erhalten, dass sie nicht nur den Tarif, sondern auch das Unternehmen gewechselt haben. Meist zu teureren Konditionen als zuvor.
„Zeitschrift gefällig?“: Dem Verbraucher wird am Telefon die Testlieferung eines Zeitschriftenabos angeboten - was sie erhalten, sind langfristige Abonnementverträge. Erwähnt wurde das im Gespräch aber nicht.
„Wir schützen Sie“: Jeder ist genervt von lästiger Telefonwerbung. Das machen sich manche zunutze und werben als Datenzentralregister mit dem Schutz davor. Dafür stellen sie dann Zahlungsaufforderungen von mehreren Hundert Euro aus. Denn obwohl unerwünschte Werbeanrufe verboten sind, können im Rahmen des Telefonats wirksame Verträge geschlossen werden, erklärt Verbraucherschützerin Julia Rehberg.
„Hurra, Sie haben gewonnen“: Ein Anrufer kündigt die direkte Auszahlung eines Gewinns an, dafür braucht er die geheimen Zugangsdaten für das Online-Banking. Vor dieser Masche warnt der Bundesverband deutscher Banken: Niemals solche Informationen herausgeben.
„Nennen Sie Ihre PIN“: Der Verbraucher erhält ein vermeintliches Schreiben von seiner Bank, in dem diese ankündigt, sie melde sich, um die Zugangsdaten zum Online-Banking zu überprüfen. Auch das ist eine Masche, denn wie der Bankenverband betont: Ein Bankmitarbeiter wird niemals nach Ihrer kompletten Telefon-PIN, Online-PIN oder einer Transaktionsnummer (TAN) fragen.
Was hilft? Ungewollt abgeschlossene Verträge sollten schriftlich wegen arglistiger Täuschung angefochten werden. Ergänzend sollten Verbraucher von ihrem 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch machen. Das Unternehmen sollte sich auch nicht mehr telefonisch melden dürfen. Vermuten Sie, dass ihre Online-Banking- oder Telefon-Banking-PIN in fremde Hände geraten ist, sollten die Zugangsdaten umgehend geändert und die Bank informiert werden. Außerdem rät der Bankenverband zur Strafanzeige bei der Polizei.
Service:
Die Verbraucherzentrale Hamburg sammelt derzeit online Beschwerden über belästigende Telefonwerbung. Diese Umfrage soll klären, ob die gesetzlichen Regelungen nachgebessert werden müssen.