Knapp bei Kasse: Riester-Vertrag ruhen lassen

Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Ändert sich die Lebens- oder Verdienstsituation, fällt es manchem Sparer schwer, das nötige Geld für seinen Riester-Sparplan aufzubringen. Doch wer die Monatsbeträge nicht mehr zahlen möchte, kann den Vertrag vorerst ruhen lassen.

Die Aktion „Finanzwissen für alle“ der Fondsgesellschaften weist darauf hin, dass die monatlichen Raten ausgesetzt werden können. Dafür müssen Kunden den Anbieter - ihre Bank, Versicherung oder Fondsgesellschaft - schriftlich darüber informieren, dass sie keine Beiträge mehr zahlen wollen.

Wichtig zu wissen: Wenn der Vertrag ein ganzes Beitragsjahr lang ruht, gewährt der Staat keine Förderung und keinen Steuervorteil. Die Zahlungen sollten also erst bei dauerhaften finanziellen Engpässen ausgesetzt werden. Während der Elternzeit zum Beispiel ist das in der Regel nicht notwendig, da hier der Mindesteigenbeitrag von fünf Euro im Monat (60 Euro pro Jahr) ausreicht, um die Förderung zu erhalten. Das Elterngeld wird nicht bei der Bemessung des selbst zu leistenden Sparanteils eingerechnet.