Kostenübernahme: Kasse muss Kriterien nennen
Zweibrücken (dpa) - Eine private Krankenkasse darf nicht nach Belieben entscheiden, ob sie Behandlungskosten übernimmt. Das geht aus einem am Dienstag (17. Januar) bekanntgewordenen Urteil des Pfälzischen Oberlandesgerichts (OLG) Zweibrücken hervor.
Eine private Krankenkasse muss ihren Kunden zum Beispiel in den allgemeinen Versicherungsbedingungen konkrete Kriterien nennen, nach denen sie eine Kostenübernahme prüft und entscheidet, heißt es laut Urteil (Aktenzeichen: 1 U 78/11).
Das Gericht gab damit der Klage eines Versicherten statt. Dessen private Krankenversicherung hatte es abgelehnt, die Kosten für Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung zu übernehmen. Sie verwies auf ihre allgemeinen Versicherungsbedingungen, in denen geregelt ist, dass der Versicherte vor dieser Behandlung die Zusage einholen muss, dass die Kosten übernommen werden. In der Regelung fehlten jedoch für die nachvollziehbare Kriterien, welche Kosten erstattungsfähig seien, stellte das OLG fest. Diese Ungewissheit gehe zu Lasten der Kasse, die die Kosten deshalb übernehmen müsse.