Krankentagegeld: Urlaub von Kasse genehmigen lassen
Rostock (dpa/tmn) - Bezieher von Krankentagegeld dürfen nicht ohne weiteres in den Urlaub fahren. Gesetzlich Versicherte müssen sich in dem Fall von ihrer Krankenkasse eine Auslandsreise genehmigen lassen.
Bei Krankentagegeldbezug ist Voraussetzung für einen Urlaub, dass er die Genesung nicht gefährdet. Droht der Urlaub die Arbeitsunfähigkeit dagegen zu verlängern, kann die Kasse ihre Zustimmung verweigern. Das erläutert die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) in Rostock.
Fährt der Versicherte trotzdem weg, hat er in dieser Zeit keinen Anspruch auf Krankentagegeld. Sinnvoll sei, der Kasse mit dem Antrag ein Schreiben des Arztes vorzulegen, um den Anspruch nicht zu verlieren, rät die UPD. Aus der Bescheinigung sollte hervorgehen, dass aus medizinischer Sicht nichts gegen den Urlaub spricht.