Versicherungsschutz Patchworkfamilien - Nicht alle Versicherungen nötig

Potsdam (dpa/tmn) - Patchworkfamilien sollten ihren Versicherungsschutz auf den Prüfstand stellen. Denn oft bestehen mehrere Verträge, obwohl eigentlich einer ausreicht. In manchen Bereichen allerdings braucht man doch besser zwei Policen.

Symbolbild

Foto: Frank Leonhardt

Vater-Mutter-Kind, Mutter-Freund-Stieftochter oder Papa-Vati-Adoptivsohn: Laut Statistischem Bundesamt wächst in Deutschland derzeit jedes vierte Kind in sogenannten alternativen Lebensformen auf. Hierzu gehören Alleinerziehende ebenso wie Patchworkfamilien. Für diese neu gemischten Lebensgemeinschaften lohnt es sich, einen kritischen Blick auf den bestehenden Versicherungsschutz zu werfen.

So sind einige Policen möglicherweise doppelt, andere Bereiche aber unzureichend abgesichert. Sylvia Schönke von der Verbraucherzentrale Brandenburg in Potsdam erklärt: „Werdende Eltern oder neue Patchworkfamilien sollten nachschauen, welche Versicherungen sie haben, wem sie eventuell Änderungen mitteilen müssen und wer durch eine vorhandene Police schon abgesichert ist.“

Unterschieden werde zwischen Single- und Familienpolicen. Die Singleversicherung ist oftmals günstiger, bietet aber im Gegensatz zu Familienpolicen in der Regel keinen Schutz für Partner und Kinder. „Auch für nichteheliche Lebensgemeinschaften kommen Familienpolicen infrage“, erklärt Schönke. „Einzelne Versicherer bieten den Singletarif auch Alleinerziehenden an.“

Ein Vergleich kann sich auszahlen. Manche Verbraucher bezahlen bei einem teuren Versicherer im Singletarif mehr als bei einem preisgünstigen Versicherer im Familientarif: „Wer nicht genau weiß, ob die eigene Familienpolice eine Ehe voraussetzt, kann vorsichtshalber nachschauen und den Partner namentlich mit hineinschreiben lassen“, sagt die Verbraucherschützerin. Versicherungen wie Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherungen sind allerdings einzelne Verträge und werden pro Person abgeschlossen. Die private Haftpflicht-, Hausrat- und Unfallversicherung kann hingegen für alle Familienmitglieder gelten.

Christian Lübke vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin erläutert: „Wer mit Kindern und einem Partner in ein neues Zuhause zieht, bringt zumeist die eigene Haftpflichtversicherung mit. Gekündigt werden darf immer der jüngere Vertrag.“ In eine Unfallversicherung können alle neuen Familienmitglieder aufgenommen werden, die bei Unfällen finanziell abgesichert sein sollen.

„Die günstigste Absicherung für Nachkommen im Todesfall bietet die Risikolebensversicherung“, erklärt Lübke. „Ist eine derartige Police bereits vorhanden, sollte der Name des neuen Partners und seiner Kinder eingetragen werden.“ Thema Hausrat: Hier sollte die ältere Police an die neue Wohnsituation angeglichen werden. Die neuere Police kann dann gekündigt werden. „Weitere sinnvolle Versicherungen für Patchworkfamilien, aber auch Alleinerziehende sind Berufsunfähigkeitspolicen sowie Pflegeversicherungen“, rät Lübke.

Eine Besonderheit gibt es bei der Haftpflichtversicherung. Bianca Boss vom Bund der Versicherten (BDV) in Henstedt-Ulzburg erläutert: „Jeder der getrennt lebenden Eltern sollte eine Privathaftpflichtversicherung haben. Neu zusammenlebende Paare brauchen nur eine für die gesamte Patchworkfamilie.“ Die Kinder sind dann immer dort über die Privathaftpflichtversicherung versichert, unter welcher Aufsicht der Schaden entstanden ist.

Ein weiterer Tipp der BDV-Expertin: „Eine Auslandsreisekrankenversicherung kann für rund 20 Euro im Jahr auch für die ganze Familie abgeschlossen werden. Hier gilt jedoch die Voraussetzung, dass Kinder und Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben.“ Leben die Kinder also beispielsweise überwiegend bei der Ex-Frau, dann müsste der Ex-Mann im Falle einer Reise alle Kinder einzeln versichern.