Kreditverhandlungen nicht von Rechtsschutz abgedeckt
Saarbrücken (dpa/tmn) - Kreditverhandlungen sind nicht von der Rechtsschutzversicherung abgedeckt. Das gelte auch dann, wenn die Gespräche von einem Anwalt geführt werden, entschied das saarländische Oberlandesgericht (Aktenzeichen: 5 U 52/10-10).
Bei den Verhandlungen zwischen Anwalt und Bank gehe es schließlich nicht um den Austausch rechtlicher Argumente. Das Gericht wies damit die Klage eines Bankkunden gegen seine Rechtsschutzversicherung zurück. Die Bank hatte dem Kläger nach Zahlungsverzug einen Kredit gekündigt. Dieser beauftragte daraufhin einen Rechtsanwalt, mit der Bank Verhandlungen zu führen. Die Gespräche blieben allerdings erfolglos.
Die Richter befanden, eine Rechtsschutzversicherung sei grundsätzlich nicht verpflichtet Anwaltskosten zu übernehmen, die im Zusammenhang mit Maßnahmen der Schuldenregulierung anfielen.