Längere Einspruchsfrist für Steuerbescheid bei Poststreik
Berlin (dpa/tmn) - Steuerbescheide des Finanzamts gelten meist drei Tage nach Abgabe bei der Post als zugestellt. Entscheidend ist das Datum des Poststempels. Ab dem darauffolgenden Tag läuft auch die Einspruchsfrist.
Wichtig zu wissen: „Bei dem aktuellen Poststreik gilt die Dreitagesfrist für die Zustellung nicht mehr ohne weiteres“, erklärt Uwe Rauhöft vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL). „Die Einspruchsfrist beginnt erst mit dem Tag, an dem der Bescheid beim Steuerzahler angekommen ist.“ Wichtig ist, dass der Empfänger das Eingangsdatum des Bescheides vermerkt und in seinem Einspruch auf den Poststreik verweist.
Wollen Steuerzahler Einspruch gegen ihren Steuerbescheid einlegen, sollten sie die längeren Zustellzeiten einkalkulieren, rät Rauhöft. „Sie sollten den Brief ausreichend vor Ablauf der Frist abgeschickt haben.“ Ohne Streik gelten drei Tage Postlaufzeit als normal. Während des Streiks sollten in jedem Fall einige Tage mehr eingeplant werden. Wer sichergehen will, dass der Brief das Finanzamt rechtzeitig erreicht, kann auch einen Expressbrief verschicken. „Eine andere Alternative ist ein Fax oder auch eine E-Mail“, sagt Rauhöft.