„Lasst euch nicht blenden“ - Wenn Prämien und Boni Haken haben
Hamburg (dpa/tmn) - „Wenn Sie jetzt zugreifen, gibt's eine Makrele dazu!“ Marktschreier wissen, wie sie ihre Ware an den Mann bringen. Auch viele andere Anbieter verteilen Prämien und Boni. Im Gegensatz zur Makrele sind die manchmal absurd - oder gar rechtlich fragwürdig.
Prämien und Boni sollen ein Dankeschön an den Kunden sein. Zu oft sind sie nach Ansicht von Verbraucherschützern aber nur Lockmittel, mit denen zum Beispiel Handy- oder Stromverträge attraktiv aussehen. Wer genau nachrechnet, merkt aber, dass sie sich manchmal gar nicht rentieren. Einige Programme sind einfach nur widersinnig, andere sogar rechtlich fragwürdig. „Lasst euch nicht blenden“, warnt Günter Hörmann von der Verbraucherzentrale Hamburg. Einige Beispiele, in denen das vermeintliche Bonbon übel aufstieß:
Bonus verweigert: In einer rechtlichen Grauzone bewegen sich Stromanbieter, die den Bonus erst im 13. Monat der Vertragslaufzeit zahlen. Hörmann berichtet von einem Fall, in dem ein Anbieter bei Vertragsabschluss eine Bonuszahlung versprach. Kündigte der Kunde zum Ende des ersten Vertragsjahres, verweigerte der Anbieter den Bonus allerdings und verwies auf das Kleingedruckte in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Darin stand, dass der Anbieter das Geld nur auszahlt, wenn der Kunde nicht im ersten Jahr kündigt. So drängte er dem Verbraucher gewissermaßen eine Vertragsverlängerung auf. Dieses Vorgehen ist umstritten. Viele Gerichte gaben klagenden Kunden Recht, einige allerdings auch dem Anbieter.
Fernreise als Öko-Prämie: Als rechtens, aber äußerst fragwürdig stuft Hörmann diesen Fall ein: Ein Ökostrom-Anbieter dankt seinen Neukunden mit einer Fernreise nach Dubai zum Sonderpreis. Hörmann findet dieses Vorgehen kurios. Wie glaubwürdig ist ein Ökostrom-Lieferant, der Fernreisen an den Mann bringt? Die haben schließlich eine ausgesprochen schlechte CO2-Bilanz. Daran zeige sich, dass manche Ökostrom-Anbieter mit Discountpreisen eher Alibi-Ökolieferanten seien: „Die spielen manchmal die Melodie öko und manchmal die Melodie billig und manchmal in netter Mischung“, sagt Hörmann. Der Stromanbieter verteidigt seine Prämie damit, dass das Angebot durch freie Plätze in Hotel und Flugzeug zustande kommt.
Eine Berechtigung dafür, vom Vertrag zurückzutreten, bietet die unökologische Prämie allerdings nicht. „Das ist rechtlich schwierig“, sagt Hörmann. Zugesichert habe der Anbieter im Vertrag schließlich keine umweltfreundliche Unternehmens-Philosophie, sondern Strom aus regenerativen Quellen. Bekommt der Kunde den, ist der Vertrag erfüllt. In diesem Fall hatte der Anbieter auch ein Öko-Zertifikat vom TÜV Nord. Fragwürdige Marketing-Maßnahmen oder die Philosophie des Anbieters beziehe der TÜV in seine Zertifizierung nicht ein, erklärt eine Sprecherin. „Wir kontrollieren, dass der Strom aus alternativen Energien kommt. Da wird nichts anderes mit geprüft.“
Meilenprogramm geändert: In einem Fall, der als Meilenstreit bekanntwurde, fühlten sich Lufthansa-Passagiere betrogen, die am Bonusprogramm Miles & More teilnahmen. Das Unternehmen änderte die Bedingungen Anfang 2011 und kündigte dies nur einen Monat vorher an. Einige Fluggäste, die vorher fleißig gesammelt hatten, mussten plötzlich deutlich mehr Bonusmeilen für Business- und First-Class-Flüge einlösen als vorher. Sie hatten wenige Chancen, ihre Meilen vor der Änderung schnell noch für die günstigeren Konditionen einzulösen. Auf den Protest der Kunden reagierte Lufthansa mit dem Zugeständnis, Änderungen des Bonusmeilensystems künftig drei Monate vorher anzukündigen.
Nach Einschätzung des Verbraucherzentrale Bundesverbands war das Vorgehen der Lufthansa in diesem Fall „hart an der Grenze“. Täuschung im Rechtssinn sei es aber nicht gewesen. Das Problem bei Bonusprogrammen wie diesem sei, dass sie rechtlich oft weniger angreifbar seien als zum Beispiel der normale Kauf eines Tickets, sagt Otmar Lell, der beim Verbraucherzentrale Bundesverband Referent für Nachhaltigkeit und Verkehr ist. „Das ist ja ein Zusatzangebot. Bei Zusatzangeboten ist das schwer, dem Anbieter zu sagen: "Ihr müsst aber".“ Trotzdem müssten auch solche Bonus-Angebote transparent sein und dürften zum Beispiel in der Werbung nichts versprechen, was sie nicht halten.
Wunschprämien nicht vorrätig: Das Prinzip „Kunden werben Kunden“ ist vor allem bei Banken beliebt. Im konkreten Fall versprach eine Bank einen teuren Tablet-PC für Kontoinhaber, die 150 Punkte gesammelt hatten. Jeder geworbene Kunde brachte 50 Punkte. Die Tablet-Aktion der Bank lief allerdings nur vier Wochen. Und gutgeschrieben bekam der Werbende die Punkte erst nach vier bis sechs Wochen. Die innerhalb der Frist gesammelten Punkte für ein Tablet einzulösen, war also nicht möglich.
Wettbewerbsrechtlich hält Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg das Vorgehen der Bank für fragwürdig. Zwar gab es durchaus Kunden, die das Tablet bekommen konnten, etwa diejenigen, die schon vor der Aktion ein volles Punktekonto hatten. Allerdings müssen ihrer Ansicht nach auch Kunden eine Chance auf die wertvolle Prämie haben, die erst durch die Werbeaktion dazu angeregt werden, Freunde zu werben. „Denn das Produkt wurde ja dazu genutzt, um die Aktion anzuheizen“, erklärt sie. „Da liegt der Verdacht nahe, dass es sich nur um ein Lockmittel handelt.“